Vor dem Besteigen der mechanischen Leiter muss der Benutzer darauf achten, dass die für die eingestellte Leiterneigung zulässige Leiterbelastung und Leiterlänge nicht überschritten werden (Neigungswinkelanzeige).

Nach dem Erreichen des Standplatzes (Arbeitsplatz) auf der mechanischen Leiter muss sich der Benutzer durch die Verwendung einer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz sichern. Dazu eignen sich Sicherheitsgeschirre nach EN 358 und EN 363.

Wenn an der mechanischen Leiter ein Rückenschutzbügel vorhanden ist, gilt dieser als geeignete Absturzsicherung.

Mechanische Leitern dürfen nicht geschwenkt, aus- oder eingefahren werden, solange sich jemand auf ihnen befindet. Dies gilt nicht, wenn sich Personen in Arbeitskörben an mechanischen Leitern aufhalten, die die Anforderungen an Hubrettungsfahrzeuge erfüllen.

Die Schiebeleiter der mechanischen Leiter darf erst dann eingefahren werden, wenn sich niemand mehr auf ihr befindet.

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