Forstbehörden sind
1. |
das Ministerium als oberste Forstbehörde, |
Bis 31.12.2019:
2. |
das Regierungspräsidium Freiburg, zuständig auch für den Regierungsbezirk Karlsruhe, sowie das Regierungspräsidium Tübingen, zuständig auch für den Regierungsbezirk Stuttgart, und die Körperschaftsforstdirektionen als höhere Forstbehörden; abweichend hiervon ist auf dem Gebiet des Nationalparks Schwarzwald die Nationalparkverwaltung höhere Forstbehörde |
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