Kurzbeschreibung

Zusammenstellung aller notwendigen Schutzmaßnahmen bei Schmalgängen in Lagern.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
 

Erläuterung:

Von einem Schmalgang spricht man, wenn in den Regalanlagen kein beidseitiger Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m zwischen den Flurförderzeugen bzw. der zu transportierenden Last und dem Regal vorhanden ist. Ausgenommen sind Gänge von Einfahrregalen. Die Flurförderzeuge sind in Schmalgängen üblicherweise über mechanische oder induktive Leitlinien zwangsgeführt.
1)

Allgemeines

  • Ist durch bauliche oder technische Maßnahmen sichergestellt, dass der gleichzeitige Aufenthalt von Fußgängern und Staplern vermieden wird?
  • Ist die Betriebsweise des Lagersystems in einer Betriebsanweisung geregelt?
  • Ist die Betriebsanweisung den Beschäftigten bekannt gegeben?
  • Werden die Flurförderzeuge, Anbaugeräte und Sicherheitseinrichtungen in Schmalgängen regelmäßig gemäß Betriebssicherheitsverordnung geprüft? Hinweis: Als Intervall fur diese Prüfungen haben sich Zeitabstände von höchstens 12 Monaten bewährt.
  • Werden die Sicherheitseinrichtungen einer täglichen Funktionsprüfung unterzogen?
   
2)

Bauliche Abtrennung

  • Beträgt die Höhe der baulichen Abtrennung (Mauern, Zäune, Türen) mindestens 2 m?
  • Sind die Lastübergabestellen derart gestaltet, dass sie von Personen weder unterschritten noch überstiegen werden können (Höhe ≥ 1 m, Öffnungen unterhalb ≤ 0,5 m, Tiefe ≥ 1,2 m)?
  • Sind Personen, die sich außerhalb der baulichen Abtrennung in der Nähe der Lastübergabestelle aufhalten, vor Quetsch- und Schergefahren durch Flurförderzeuge geschützt?
  • Ist die Zugangstür zum baulich abgetrennten Bereich selbsttätig schließend?
  • Ist die Zugangstür zum baulich abgetrennten Bereich von außen nur mit einem Schlüssel zu öffnen?
  • Ist die Tür von innen jederzeit leicht von Hand (ohne Schlüssel) zu öffnen?
  • Wird ein akustischer Alarm ausgelöst, wenn die Zugangstür in der baulichen Abtrennung länger offen steht, als es für den Durchgang einer Person erforderlich ist (z. B. länger als 5 Sekunden)?
  • Ist der Schalter zur Quittierung des Alarms als Schlüsselschalter ausgebildet?
   
3)

Warnanlage

  • Ist an den Zugängen der Schmalgänge eine Warnanlage angebracht? Hinweis: Die Warnanlage kann i. d. R. Fußgänger von Regalflurförderzeugen unterscheiden. Sie besteht üblicherweise aus Lichtschrankensystemen.
  • Besteht das Lichtschrankensystem aus mindestens je einem Lichtstrahl in 400 mm und 900 mm Höhe über dem Boden, um ein Unterkriechen bzw. Übersteigen eines Lichtstrahles zu verhindern?
  • Wird von der Warnanlage automatisch ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst, wenn sich Fußgänger und Regalflurförderzeuge gleichzeitig in einem Schmalgang befinden?
  • Wird der optische Alarm am Zugang des jeweiligen Schmalgangs angezeigt und ist der akustische Alarm im gesamten Lagerbereich zu hören?
  • Kann der Alarm sowohl von den Fußgängern als auch von den Fahrern der Regalflurförderzeuge wahrgenommen werden?
  • Bringen die Fahrer der Flurförderzeuge ihre Geräte bei einem Alarm unverzüglich zum Stillstand? Hinweis: Es kann auch möglich sein, dass die Flurförderzeuge automatisch bis zum Stillstand abbremsen (z. B. durch Beeinflussung über die induktive Leitlinie. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die induktive Leitlinie nicht vollständig abgeschaltet werden darf, da in jedem Fall die Zwangsführung des Regalflurförderzeuges im Schmalgang erhalten bleiben muss).
  • Wird eine Alarmrücksetzung (Quittierung) ausschließlich von einer Aufsichtsperson über einen Schlüsselschalter vorgenommen?
  • Überzeugt sich die Aufsichtsperson vor der Quittierung davon, dass sich kein Fußgänger zusammen mit einem Regalflurförderzeug im Schmalgang aufhält? Hinweis: Der Quittierschalter muss daher so am Zugang angebracht sein, dass eine Einsicht in den Schmalgang besteht.
  • Ist gewährleistet, dass der Schlüssel nach der Quittierung des Alarms abgezogen und von der Aufsichtsperson verwahrt wird?
   
4)

Kommissionierung nur mit Flurföderzeugen

  • Wird ein Alarm ausgelöst, wenn eine Person den Schmalgang betritt?
   
5)

Kommissionierung abwechselnd durch Fußgänger und Flurföderzeuge

  • Wird die jeweilige Betriebsart an allen Zugängen bzw. Zufahrten zu den Schmalgängen fur Fußgänger und Flurförderzeuge getrennt angezeigt (z. B. durch Ampeln)? (Dies kann entfallen, wenn sich immer nur ein Objekt im Schmalgang befinden darf und Alarm ausgelöst wird, sobald sich ein 2. Objekt in den Schmalgang hineinbewegt).
  • Wird ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst, wenn sich Fußgänger und Regalflurförderzeuge gleichzeitig in einem Schmalgang befinden?
  • Erfolgt (bei einer Umschaltung der Betriebsart Fußgänger – Flurförderzeuge) die Umschaltung der Betriebsart nur bei leerem Schmalgang? Hinweis: Die Umschaltung kann manuell durch eine Aufsichtsperson oder automatisch durch die Anlage (Prinzip des ersten Zugriffs) erfolgen.
  • Erfolgt die Umschaltung durch einen Schlüsselschalter (bei manueller Umschaltung)?
  • Ist der Schalter so angeordnet, dass die Person, die ihn betätigt, Einsicht in den Schm...

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