Begriff

Dienstleister (insbesondere für technische Dienstleistungen und Personaldienstleistungen), der gemäß vereinbarten Festlegungen und Bedingungen für seine Auftraggeber (Kunden) Dienstleistungen (auch) auf dem Gelände des Kunden erbringt. Damit beeinflusst er die Sicherheit, den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Qualität und den Umweltschutz des Auftraggebers sowie anderer Partner vor Ort. I. d. R. überschneiden sich die Verantwortungsbereiche des Auftraggebers und der Kontraktoren. Deshalb besteht hier Handlungsbedarf.

Die Auswahl und Beauftragung von Kontraktoren sind Teil der Beschaffung. Prävention beginnt bereits hier. Alle zeitgemäßen Arbeitsschutz-Managementsysteme legen deshalb und wegen des zunehmenden Einsatzes von Kontraktoren einen besonderen Wert auf den Prozess der Beschaffung. Die DIN ISO 45001:2023 erwartet vom beschaffenden (beauftragenden) Unternehmen, dass es im Rahmen seines Arbeitsschutzmanagements geeignete Prozesse festlegt, umsetzt und aufrechterhält. Diese sollen (s. Element 8.1.4) die Festlegung der Arbeitsschutzanforderung an den Kontraktor und die Prüfung der Eignung des Kontraktors regeln und Vereinbarungen umfassen zur Erfüllung der Arbeitsschutzanforderungen, der Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Kontraktor, der Überwachung der Erfüllung der Anforderungen und Maßnahmen bei der Nichterfüllung. SCC stellt ein AMS speziell für Kontraktoren dar.

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