Halten Sie die Ergebnisse der internen Audits (Stärken und Verbesserungsmöglichkeiten) in einem Auditbericht fest! Sie sind der Ausgangspunkt für konkrete Maßnahmen, um den Arbeitsschutz und das AMS zu verbessern. Die Ergebnisse des Audits können auch für die Leistungsbewertung von Führungskräften herangezogen werden.

Der Auditbericht muss von den Auditoren erstellt werden; verantwortlich dafür ist der Auditleiter (Lead-Auditor). Der möglichst kurz und konkret gefasste Bericht wendet sich primär an das Management. Er fasst die Auditergebnisse zusammen (was ist positiv aufgefallen, welche Abweichungen wurden festgestellt) und empfiehlt Verbesserungen. Er darf nur Fakten enthalten, denen alle Auditoren zugestimmt haben. Es ist sinnvoll, vor allem die Empfehlungen aufzunehmen, die bereits bei der Vorstellung der ersten Ergebnisse nach Abschluss des Audits mit den betroffenen Führungskräften diskutiert und von diesen grundsätzlich akzeptiert wurden. Der Bericht sollte auch das Follow-up festlegen (Verfolgung der Umsetzung der Auditergebnisse). Dafür muss ein Maßnahmenplan erstellt und mit den beteiligten Führungskräften abgestimmt werden; zudem muss die Überprüfung der Wirksamkeit der Änderungs-/Verbesserungsmaßnahmen geregelt werden.

 
Praxis-Tipp

Auditbericht erstellen

  • Beziehen Sie die Ergebnisse vorangegangener Audits in die Berichterstellung mit ein.
  • Machen Sie den Auditbericht der Geschäftsführung, allen beteiligten Führungskräften, dem Betriebsrat, den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses sowie den Auditoren zugänglich.

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