Die rechtlichen Voraussetzungen zum Tätigwerden einer Fachkraft für Arbeitssicherheit regelt § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) explizit:

Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muss über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.

Die Unfallversicherungsträger setzen zudem die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde sowie 2 Jahre Berufserfahrung voraus (§ 4 DGUV-V 2).

Ebenso sind gesetzlich die Schnittstellen zur verpflichtenden Zusammenarbeit, wie der Personalvertretung und dem Betriebsarzt geregelt (§ 10 ASiG):

Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen.

Die Anforderungen an die fachlichen Qualifikationen von Fachkräften für Arbeitssicherheit sind vom Gesetzgeber beschrieben. Allerdings werden Anforderungen an die Handlungskompetenzen, die zwingend notwendig sind, um in der Praxis effektiv mit betrieblichen oder überbetrieblichen Akteuren im Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammenzuarbeiten, nicht näher erläutert.

Diese Anforderungen an die Kompetenzen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in der Praxis stark differenziert. Zudem hat sich seit Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes 1973 das Arbeits- und Gesundheitsschutzverständnis gesellschaftlich und technisch enorm entwickelt.

In den 1970er-Jahren begann die Automatisierung durch Elektronik und IT in der Arbeitswelt Fahrt aufzunehmen. Nach den großen Rechenmaschinen begründete nun der Personal-Computer für Büro und Haushalt einen neuen Industriezweig. Mittlerweile hat sich die Arbeitswelt durch die beschleunigte technische Entwicklung, die Globalisierung und die Digitalisierung immens verändert.

Zwar ist die fachliche Qualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach wie vor ein wichtiger Bestandteil zur Erfüllung ihres Aufgabengebietes. Allerdings führt v. a. Überblickswissen in Kombination mit spezifischem Wissen in einem Fachgebiet zu erfolgreichen Lösungen der Fragen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz in der modernen Arbeitswelt. Beispielsweise ist Wissen zu Gefährdungen, Belastungen, Anforderungen sowie deren Konstellationen notwendig, aber auch eine ganzheitliche Betrachtungsweise zu den (Arbeits-)Systemverhältnissen, der Arbeitsorganisation, Human Factors, Unternehmensführung und deren Wechselwirkungen.

Die Beurteilung und Betrachtung von Wirtschaftlichkeit und Organisationsstrukturen rückt in der Summe immer mehr in den Vordergrund. Dies macht es für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nötig, über den Tellerrand zu schauen und professionell an den interdisziplinären Schnittstellen mit anderen Beteiligten zusammenzuarbeiten.

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