Auch die Bewertung des Managementsystems durch die oberste Leitung ist Bestandteil des PDCA-Zyklus. Hierbei soll die Gesamtstrategie und Leistung des Managementsystems bewertet werden und falls notwendig durch neue Vorgaben geplant und weiter verbessert werden.

In allen Normen gibt es konkrete Anforderungen an diese Bewertung. Die Geschäftsleitung muss dabei Aussagen zu verschiedenen Punkten machen. Eine bewährte Hilfe ist es, anhand einer Checkliste die Bewertung folgender Punkte vorzunehmen:

  • Wirksamkeit des Systems zur Erfüllung der Unternehmensleitlinien,
  • Erfüllung von Zielen und Abarbeitung von festgelegten Maßnahmen aufgrund der festgelegten Unternehmensziele (Leistungsziele),
  • Eignung und Angemessenheit des Managementsystems (bezüglich Qualität, Umwelt, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Erfüllung der Gesetze, Änderung der Produkte und Kundenforderungen, Fortschritte in Wissenschaft und Technik, Information und Kommunikation),
  • Informationen über die SGA-Leistungen des Unternehmens,
  • Übersicht und Stellungnahme zu den wichtigsten Kennzahlen (Kundenzufriedenheit, Prozessleistungen, Produktkonformität, umweltbezogene Daten, Ergebnisse von Untersuchungen, Erkrankungen, Verletzungen, Unfälle …),
  • Produkt- und Prozessverbesserungen,
  • Stellungnahme zu den wichtigsten Erkenntnissen aus den Auditberichten,
  • Erkenntnisse aus den Schulungsbewertungen (intern und extern),
  • Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten,
  • Status von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen und von Maßnahmen aus den vergangenen Managementbewertungen,
  • Unternehmenspolitik (ggf. Änderungsbedarf) sowie
  • Änderungen, die sich auf das Managementsystem auswirken können – Notwendigkeit von Anpassungen, Schlussfolgerungen.

In allen Managementsystemen ist der Prozess der fortlaufenden Verbesserung gefordert.[1] Dies betrifft zum einen das Managementsystem mit seinen Regelungen selbst als auch Verbesserungen zu einzelnen Schwerpunkten. Je nach Managementsystem gibt es spezifische Forderungen, in welchen Bereichen sich das Unternehmen verbessern soll (s. Abb. 3).

Zu den Verbesserungsmaßnahmen gehört auch das Einleiten von Korrekturmaßnahmen.

Dies kann z. B. der Fall sein bei:

  • Fehlern (QMS, UMS),
  • Gefährdungen, Vorfällen/Beinaheunfällen,
  • Notfällen, Verletzungen,
  • Erkrankungen, Gesundheitsbeeinträchtigungen,
  • Reklamationen (QMS),
  • Beschwerden (QMS, UMS),
  • Nichteinhaltung der Arbeitsschutz-/Umweltschutzleistung (AMS, UMS) sowie
  • ungewollten Umweltauswirkungen (UMS).

Abb. 3: Unterschiedliche Schwerpunkte von Managementsystemen beim kontinuierlichen Verbesserungsprozess

Außer der direkten Reaktion durch Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen muss auch bereits im Vorfeld solchen Ereignissen vorgebeugt werden.

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