3.6.1 Es sollten Festlegungen getroffen und Verfahren eingerichtet und aufrechterhalten werden für

  1. den Erhalt, die Dokumentation und die angemessene Reaktion auf interne und externe Mitteilungen, die den Arbeitsschutz betreffen;
  2. die Sicherstellung der internen Übermittlung von arbeitsschutzbezogenen Informationen zwischen den relevanten Ebenen und Funktionsträgern der Organisation;
  3. die Sicherstellung des Erhalts, der Berücksichtigung und Beantwortung von Anliegen, Ideen und Vorschlägen von Arbeitnehmern und ihren Vertretern zu Arbeitsschutzangelegenheiten.

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