Beim Verarbeiten lösemittelhaltiger Holzschutzmittel kann Brand- und Explosionsgefahr bestehen.

Beim Spritzverfahren sind feinverteilte Tröpfchen grundsätzlich immer entzündbar; eine Ausnahme bilden Produkte mit hohem Wasseranteil.

Lösemitteldämpfe können sich am Boden anreichern und in tiefer liegende Bereiche (Stockwerke, Senken, Gruben und Hohlräume) kriechen. Es besteht dann Explosionsgefahr. Informationen, ob Explosionsschutzmaßnahmen getroffen werden müssen, liefert das Sicherheitsdatenblatt.

Für wässrige Holzschutzmittel kann mit einer Formel berechnet werden, ob sie entzündbar oder nicht entzündbar sind (s. DGUV-I 209-043).

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