Die Mitarbeiter müssen mind. einmal jährlich mündlich über die Hautschutzmaßnahmen und die Hautgefährdungen informiert werden. Die Anwendungsempfehlungen der Hersteller, Aufklärungsfilme z. B. der Berufsgenossenschaft oder der Hersteller und vorhandene Betriebsanweisungen (nach GefStoffV) können in die Aufklärung einbezogen werden. Sinnvoll ist eine Einbindung in eine betrieblich breit angelegte Hautschutz-Aktion ("Hautschutztag") zur Steigerung der Aufmerksamkeit.

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