An die Tätigkeiten von Hausmeistern werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Alleinarbeit vorherrschend, in größeren Unternehmen mitunter auch Arbeit im Team,
  • wechselvolle Tätigkeit mit unterschiedlichen körperlichen Anforderungen (leicht bis mittelschwer), teilweise Zwangshaltungen (z. B. Bücken, Knien, Überkopf) und Schmutzarbeit bei Wartung und Reparaturen (z. B. verstopfte Leitungen, Mülltrennung),
  • Arbeiten unter sehr unterschiedlichen Witterungseinflüssen im Innen- und Außenbereich (Hitze, Kälte, Feuchtigkeit),
  • Umgang mit Schmierstoffen bei Wartungsarbeiten,
  • Prüfung elektrischer Geräte nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft.[1]

Wesentliche gesundheitliche Voraussetzungen aus psycho-physiologischer Sicht

  • Belastbarkeit von Wirbelsäule, Armen und Beinen,
  • Hand- und Fingergeschicklichkeit bei Prüf- und Kontrolltätigkeiten,
  • normales Seh- und Hörvermögen,
  • Kontakt- und Anpassungsfähigkeit bei Zusammenarbeit mit Kunden, Liefer- und Reinigungsfirmen,
  • Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten.
[1] Lendt: Prüfung elektrischer Geräte – Wann darf es der Hausmeister?, Der Hausmeister, 01/2019.

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