Die EG-Richtlinie 2002/44/EG ("Vibrationsrichtlinie") und ihre Umsetzung über die Lärm-VibrationsArbSchV weist dem Arbeitgeber Pflichten zu mit dem Ziel, die Gefährdungen durch Ganzkörper-Schwingungen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren (diese Pflichten sind in Anhang A zusammengefasst).

Dieses Handbuch soll Arbeitgebern helfen, Gefährdungen von Ganzkörper-Schwingungen zu erkennen, Exposition und Gefährdungen zu bewerten und Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Ganzkörper-Schwingungen auszuwählen.

Das Handbuch sollte in Verbindung mit der Vibrationsrichtlinie bzw. mit nationalen Gesetzen und Vorschriften, welche die Anforderungen dieser Richtlinie umsetzt, gelesen werden, darunter insbesondere die LärmVibrationsArbSchV.

Ganzkörper-Schwingungen werden durch Schwingungen verursacht, die von Maschinen und Fahrzeugen am Arbeitsplatz über den Sitz oder die Füße übertragen werden (siehe Anhang B). Eine Exposition gegenüber starken Ganzkörper-Schwingungen kann die Sicherheit und Gesundheit gefährden und verursacht bzw. verschlimmert erwiesenermaßen Rückenbeschwerden (siehe Anhang C). Die Gefährdungen sind am größten, wenn die Schwingungen stark, die Expositionen von langer Dauer, häufig und regelmäßig sind und die Schwingungen mit heftigen Erschütterungen bzw. Stößen einhergehen.

Exposition gegenüber Ganzkörper-Schwingungen gibt es häufig bei Arbeiten im Gelände, z. B. in der Landwirtschaft, am Bau und in Steinbrüchen, aber auch auf der Straße in Lkws und anderen Nutzfahrzeugen, auf See in kleinen Schnellbooten und in der Luft in manchen Hubschraubern. Ganzkörper-Schwingungen beschränken sich nicht auf sitzende Arbeitnehmer wie Fahrer, sondern können auch bei Arbeiten im Stehen, wie beispielsweise beim Stehen auf einer Betonzerkleinerungsmaschine, auftreten.

Rückenschmerzen können durch ergonomische Faktoren wie manuelle Handhabung von Lasten und eingeengte oder unbequeme Haltungen entstehen. Diese Faktoren sind mindestens genauso wichtig wie die Exposition gegenüber Ganzkörper-Schwingungen. Natürlich können Rückenbeschwerden auch durch Tätigkeiten während der Arbeit bzw. außerhalb der Arbeit verursacht werden, die nicht mit dem Einsatz von Fahrzeugen verbunden sind. Zur erfolgreichen Behandlung des Problems von Rückenbeschwerden bei Fahrern und Bedienern von mobilen Maschinen ist es wichtig, sämtliche möglichen Einflussfaktoren zu ermitteln und zu bearbeiten.

Die "Vibrationsrichtlinie" (Richtlinie 2002/44/EG – siehe Kasten "Literaturhinweis") legt Mindeststandards für den Schutz vor Gefährdungen durch Ganzkörper-Schwingungen fest. Entsprechend der Vibrationsrichtlinie waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, die Anforderungen aus der Richtlinie bis zum 6. Juli 2005 in nationales Recht umzusetzen. Bei der nationalen Umsetzung war der Grundsatz zu beachten, dass durch die Umsetzung der EG-Richtlinie keine Verschlechterung des Schutzes der Arbeitnehmer gegenüber dem gegenwärtigen Stand eintreten darf. Das nationale Recht kann aber ein höheres Schutzniveau fordern als die EG-Richtlinie.

Die EG-Vibrationsrichtlinie legt einen Auslösewert fest, bei dessen Überschreiten der Arbeitgeber aufgefordert ist, die Gefährdungen durch Ganzkörper-Schwingungen für seine Beschäftigten zu überwachen, und definiert einen Expositionsgrenzwert, oberhalb dessen Arbeitnehmer keiner Exposition ausgesetzt sein dürfen.[1]:

  • Auslösewert bei Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) = von 0,5 m/s²
  • Tagesexpositions-Grenzwert von 1,15 m/s² in X- und Y-Richtung und 0,8 m/s² in Z-Richtung

Die Vibrationsrichtlinie verpflichtet den Arbeitgeber, dafür Sorge zu tragen, dass die Gefährdungen durch Ganzkörper-Schwingungen beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden. Diese Pflichten sind in Anhang A zusammengefasst.

Die Vibrationsrichtlinie ist eine Tochterrichtlinie der Rahmenrichtlinie (Richtlinie 89/391/EWG – siehe Kasten "Literaturhinweis"), da viele Anforderungen und besondere Verweise in der Vibrationsrichtlinie aus der Rahmenrichtlinie stammen.

Dieses Handbuch hilft Arbeitgebern, die Bestimmungen der EG-Vibrationsrichtlinie und der Lärm-VibrationsArbSchV hinsichtlich Ganzkörper-Schwingungen zu erfüllen. Das Handbuch soll einen Überblick über die Methoden geben, die für die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen eingesetzt werden, die Themen Auswahl und richtige Verwendung von Arbeitsmitteln, Optimierung von Methoden sowie Umsetzung von Schutzmaßnahmen (technischer und/oder organisatorischer Natur) auf Grundlage einer vorherigen Gefährdungsanalyse erörtern. Dieses Handbuch gibt auch Auskunft über die Art der notwendigen Unterweisung und Unterrichtung der betroffenen Arbeitnehmer und nennt wirkungsvolle Lösungen für die weiteren in der EG-Vibrationsrichtlinie bzw. der LärmVibrationsArbSchV erwähnten Sachverhalte. Das Flussdiagramm in Abbildung 1 zeigt, wie dieses Handbuch gegliedert ist.

Abbildung 1: Flussdiagramm Ganzkörper-Schwingungen

 
Literaturhinweis:

EG-Vibration...

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