Gewerbeabfälle sind gewerbliche Siedlungsabfälle sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle. Insgesamt fielen 2018 ca. 55 Mio. Tonnen Abfälle aus Produktion und Gewerbe an; diese gewerblichen Siedlungsabfälle ähneln in Zusammensetzung oder Beschaffenheit den Abfällen aus privaten Haushalten. Überwiegend mineralische Bau- und Abbruchabfälle sind dagegen keine gewerblichen Siedlungsabfälle; sie stammen aus Bau- und Abbruchtätigkeiten in Baugewerbe und Straßenbau. Im Jahr 2018 fielen ca. 228 Mio. Tonnen an.[1]
Ziel muss es sein, das in Gewerbeabfall enthaltene Sekundärrohstoffpotenzial durch eine erhöhte Recyclingquote zu nutzen. Die Gewerbeabfallverordnung soll dies ermöglichen und konkretisiert Vorgaben zu Getrenntsammeln, Vorbehandeln, Aufbereiten, Verwerten und Entsorgen. Es gelten umfangreiche Dokumentationspflichten.
Wesentliche Vorschriften sind Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).
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