Die Geruchsbelästigung ist definiert als eine negative Bewertung einer fremdbestimmten, durch unerwünschte Geruchsempfindungen geprägten Situation, die von einem Gefühl der Verärgerung über eine Behinderung erwünschter Aktivitäten (z. B. den Raum nicht nutzen können) begleitet wird. Die Betroffenen klagen über Symptome, wie z. B. Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme oder Schleimhautreizungen an Augen und Nase. In diesem Fall sind die Symptome nicht Folge einer unmittelbaren Schadstoffwirkung, sondern Ausdruck der Geruchsbelästigung. Die Belästigungsreaktion gilt als Vorläufer von Befindlichkeitsstörungen, d. h. einer "Verschlechterung des psychischen, physischen und sozialen Wohlbefindens".[1]

Die Belästigungsreaktion als zentrale Wirkungskategorie von Geruchsimmissionen hat Eingang gefunden in gesetzliche Regelungen zur Luftreinhaltung. In Deutschland müssen nach § 3 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erhebliche Belästigungen durch Gerüche in der Außenluft vermieden werden.[2]

[1] Wiesmüller/Heinzow/Herr (2013): Befindlichkeitsstörungen in Innenräumen, Umweltmedizin – Hygiene – Arbeitsmedizin 18(1):30–34.

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