REACH legt für Formulierer neue und veränderte Pflichten fest.

4.1 Prüfen, ob Verwendungen von den Expositionsszenarien abgedeckt werden

Die erweiterten Sicherheitsdatenblätter, die Formulierer erhalten, können Expositionsszenarien enthalten. Formulierer müssen überprüfen, ob ihre Verwendungen – und die ihrer Kunden – von den Expositionsszenarien abgedeckt werden, die sie von ihren Lieferanten erhalten haben. Falls das Sicherheitsdatenblatt keine Expositionsszenarien enthält, sind die Formulierer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur angemessenen Beherrschung der Risiken, die ihnen mit den Sicherheitsdatenblättern der Stoffe mitgeteilt wurden (REACH Art. 37 Nr. 5), zu ermitteln, anzuwenden und ggf. zu empfehlen. Hierbei haben sie auch Ergebnisse aus eigenen Stoffsicherheitsbeurteilungen und Hinweise ihrer Kunden zu Risikomanagement-Maßnahmen zu berücksichtigen.

 
Achtung

Nur eine identifizierte Verwendung garantiert eine sichere Verwendung

Falls die Angaben im Expositionsszenario nicht mit den Verwendungsbedingungen der identifizierten Verwendungen zusammenpassen, kann sich die Expositionssituation beim Formulierer und seinen Kunden deutlich von dem unterscheiden, was im Expositionsszenario beschrieben ist. Eine sichere Verwendung ist dann nicht garantiert.

Wenn die Expositionsszenarien der Stoffe die Verwendung des Gemisches nicht abdecken, hat der Formulierer verschiedene Möglichkeiten. In jedem Falle muss wenigstens ein Akteur der Lieferkette eine Expositionsbeurteilung vornehmen, eine Risikobeschreibung durchführen und Bedingungen für eine sichere Verwendung identifizieren. Der nachgeschaltete Anwender hat allerdings auch das Recht, seine Verwendung dem Lieferanten mitzuteilen, damit sie zu einer identifizierten Verwendung wird, der Lieferant muss seinen Stoffsicherheitsbericht daraufhin erweitern (vgl. Art. 37 REACH).

 
Wichtig

Eine Verwendung kann absichtlich nicht berücksichtigt sein

Aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt kann der Registrant entscheiden, eine identifizierte Verwendung nicht einzubeziehen (Art. 37 Nr. 3 REACH). In diesem Falle unterrichtet er die ECHA und den nachgeschalteten Anwender schriftlich über die Gründe und beliefert den Anwender nicht mit dem Stoff, ohne ihm die Gründe mitzuteilen.

4.2 Prüfen, ob sich Einstufung und Kennzeichnung geändert haben

Formulierer werden unter REACH umfangreichere Informationen über ihre Rohstoffe erhalten. Sie müssen überprüfen, ob sich Einstufung und Kennzeichnung geändert haben. Die Sicherheitsdatenblätter von Stoffen müssen in jedem Fall überarbeitet werden, um den neuen Format-Anforderungen von Anhang II REACH und der Einstufung gemäß der CLP-Verordnung zu genügen. Gemische müssen ab 2015 gemäß CLP-Verordnung eingestuft sein.

Neu in REACH ist, dass im Rahmen von Stoffsicherheitsbeurteilungen stoffspezifische Grenzwerte (PNECs, und DNELs) abzuleiten sind.[1]

In zunehmendem Maße enthalten Sicherheitsdatenblätter für Stoffe Expositionsszenarien als Anhänge, die sichere Verwendungsbedingungen beschreiben. In dem Maße, in dem diese Sicherheitsdatenblätter für Stoffe die Lieferketten durchdringen, werden dann auch für Gemische, die als gefährlich eingestuft sind, erweiterte Sicherheitsdatenblätter erstellt und mitgeliefert.

[1] PNEC: Predicted No Effect Concentration (engl.): abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration, d. h. eine abgeleitete Konzentration in der Umwelt, bei der keine schädliche Auswirkung auf die Umwelt mehr zu erwarten ist. DNEL: Derived No Effect Level (engl.): abgeleitete Expositionshöhe, bei der keine schädliche Auswirkung auf die menschliche Gesundheit mehr zu erwarten ist. Beides sind wissenschaftlich abgeleitete Grenzwerte.

4.3 Für Sicherheitsdatenblätter einschlägige Informationen nutzen

Wenn Formulierer Sicherheitsdatenblätter für ihre Produkte erstellen, müssen sie die einschlägigen Informationen aus den Expositionsszenarien, die sie erhalten haben, einbeziehen und auch andere einschlägige Informationen aus den erhaltenen Sicherheitsdatenblättern nutzen (Art. 31 Nr. 7 REACH).

Diese Anforderung gilt für alle Akteure der Lieferkette, die Sicherheitsdatenblätter erstellen müssen. Aber sie ist insbesondere für Formulierer wichtig, da sie mit Informationen zu allen Stoffen zu tun haben, die sie für ihre Produkte einsetzen.

 
Achtung

Zu umfangreiche Sicherheitsdatenblätter

Schon jetzt werden durch den Einschluss der Expositionsszenarien die Sicherheitsdatenblätter für Stoffe teilweise sehr groß (> 100 Seiten). Dies stellt nachgeschaltete Anwender vor große Verständnisprobleme. Wenn Sie Formulierer sind, achten Sie darauf, dass Sie Ihren Kunden gut verständliche und umsetzbare Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen. Es darf sein, dass diese Sicherheitsdatenblätter nur einen Bruchteil der Informationen enthalten, die Sie von Ihrem Lieferanten bekommen hatten – aber den für Ihre Kunden wichtigen Bruchteil.

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