In der Projektgruppe bestand Übereinkunft, dass die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der vereinbarten Wirksamkeitskontrolle durch die Führung und die Beschäftigten erfolgen sollte. Der Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde explizit die Aufgabe übertragen, die Führungskräfte bei Begehungen oder im Rahmen anderer Treffen nach den Umsetzungserfolgen zu fragen. Damit hoffte man, nachlässigere Führungskräfte an den Prozess zu erinnern. Eine inhaltliche Bewertung der vereinbarten Maßnahmen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde ausgeschlossen. Darüber hinaus sollten die alle 2 Jahre stattfindenden Mitarbeiterbefragungen zu einer Gesamtbewertung sowie wiederum zu Fokus-Workshops genutzt werden.

Bei der Reflektion dieser Prozess-Planung waren sich alle Beteiligten, Geschäftsführung, Personaler und Betriebsrat sehr einig:

  • Eigentlich ist das alles nichts Neues, sowohl Inhalte der Analyse als auch Formate und Prozesse sind bekannt.
  • Mit der Nutzung der Mitarbeiterbefragung sowie der Ergebnisbearbeitung in Workshops werden verschiedene vorhandene Aktivitäten gebündelt und damit effektiver.
  • Neu sind Zuordnung nach Tätigkeitsgruppen, Wirksamkeitskontrolle, die verbindliche Dokumentation sowie ergänzende Kontrollinstanz zum Prozess durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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