Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen grundsätzlich dokumentiert werden. Bei Unfällen oder Auftreten von Berufskrankheiten kann so gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaft belegt werden, dass der Unternehmer seine Pflicht erfüllt hat, Gefährdungen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen.
Über das Aussehen der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung macht § 6 ArbSchG keine Aussage. Seit Inkrafttreten des ArbSchG im Jahr 1996 wurden jedoch sowohl von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als auch von staatlichen Institutionen Standards zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entwickelt. An dieser Entwicklung haben sich auch Verlage und Großunternehmen beteiligt.
Zentrale Rolle der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung nimmt im Arbeitsschutzhandeln eine zentrale Rolle ein. Viele Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutz beinhalten den konzeptionellen Ansatz zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Ableitung geeigneter Maßnahmen. Insofern ist insbesondere auf diesem Gebiet ein abgestimmtes Grundverständnis und eine gemeinsam festgelegte Vorgehensweise der staatlichen Arbeitsschutzbehörden sowie der Unfallversicherungsträger wichtig. Die Inhalte der "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" sollen eine einheitliche Bewertung der Qualität einer Gefährdungsbeurteilung durch die Aufsichtsorgane ermöglichen. Zielgruppe dieser Leitlinie sind die Obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Präventionsleitungen der Unfallversicherungsträger.
Da die Auswahl der Dokumentationsform entscheidend zum Erfolg der Gefährdungsbeurteilung und deren nachhaltiger Einführung (s. a. Abschn. 2.3) beiträgt, muss jedes Unternehmen die für sich passende Form finden.
Es werden momentan vor allem 3 Formen der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt:
- EDV-Programme,
- Checklisten,
- formfreie Dokumentation.
Alle 3 Formen der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung haben Vor- und Nachteile. Ihr Einsatz sollte auch von der Unternehmensgröße abgängig gemacht werden.
EDV-Programme | Checklisten | Formfreie Dokumentation | |
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Vorteile |
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Nachteile |
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Tab. 1: Vor- und Nachteile verschiedener Formen der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
EDV-Programme zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und branchenbezogene Checklisten sind von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu erhalten. Eine weitere Quelle sind verschiedene Verlage.
Für Unternehmen mit einer bestehenden Dokumentation des betrieblichen Managementsystems wird sich in Zukunft eine Integration der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung als wesentlicher Vorteil herausstellen. Diese Entwicklung wird vor allem den Integrationsprozess des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Prozesse fördern (s. a. Abschn. 2.3.1).
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