2.1 Notwendige Vorbereitungen

 
Achtung

Ziele, Verantwortlichkeiten und Termine

Es ist sehr sinnvoll, im Vorfeld das Ziel der Gefährdungsbeurteilung innerbetrieblich zu vereinbaren. Weiterhin sollte festgelegt werden, wie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird und wann sie aktualisiert werden soll. Das Festlegen der Zuständigkeit und der Verantwortlichen für die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Maßnahmen sind Voraussetzung für einen dauerhaften Nutzen.

2.1.1 Wann wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?

Die Gefährdungsbeurteilung wird als Erstanalyse an bestehenden Arbeitsplätzen durchgeführt. Eine Aktualisierung der Ergebnisse ist notwendig, z. B. wenn neue Stoffe, Maschinen oder Arbeitsverfahren eingeführt werden. Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen stellt sicher, dass alle Punkte auch berücksichtigt werden. Auch in der Planungsphase kann die Gefährdungsbeurteilung bereits sinnvoll eingesetzt werden.

 
Wichtig

Altersgerechte bzw. alternsgerechte Arbeitsplätze und Tätigkeiten

Demografischer Wandel und Fachkräftemangel sind die aktuellen Herausforderungen für Unternehmen. Sie müssen mit einer zunehmend älteren Belegschaft leistungs- und wettbewerbsfähig bleiben. Die Gefährdungsbeurteilung muss deshalb auch Alter und Altern der Beschäftigten berücksichtigen: Die altersgerechte Arbeit orientiert sich an den besonderen Fähigkeiten und Bedürfnissen der jeweiligen Altersgruppe. Die alternsgerechte Arbeitsorganisation berücksichtigt den Alterungsprozess der Mitarbeiter umfassend. Der Bedarf für eine Gefährdungsbeurteilung kann sich daher auch aus dem Alterungsprozess der Beschäftigten ergeben. Die Ergänzung der Gefährdungs- und Belastungsfaktoren durch alter(n)s- und altersgerechte Anteile wurde durch den Fachbereich "Demografie und Beschäftigungsfähigkeit" des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit durchgeführt.[1]

Wichtige Handlungsfelder sind:

  • Anpassung der Arbeitsorganisation und Gestaltung der Arbeitsplätze,
  • Betriebliche Gesundheitsförderung,
  • Qualifizierung und Weiterbildung.

Geeignete Maßnahmen können z. B. sein (nach Priorität älterer Beschäftigter gelistet[2]):

  1. ergonomische Gestaltung des Arbeitsumfelds: u. a. einseitige Belastungen sowie starke körperliche Belastungen vermeiden;
  2. Einbeziehen in Weiterbildungsangebote;
  3. altersgemischte Teams;
  4. Angebote der Gesundheitsvorsorge;
  5. gezielter Einsatz Älterer bei Entwicklungsprojekten und Verbesserungsprozessen;
  6. Lebensarbeitszeitkonten: individuelle Arbeitszeitgestaltung ermöglichen;
  7. spezielle Weiterbildungsangebote für Ältere: möglichst Lernformen, die in die Arbeit integriert sind;
  8. gezielter Einsatz von Älteren als Trainer, Ausbilder, Berater;
  9. Herabsetzen der Arbeitsanforderung;
  10. Teilzeitangebote;
  11. innerbetrieblicher Stellenwechsel (Rotation).[3]
[1] Vgl. Abschn. 1.1.
[2] Quelle: Fortschrittsreport "Altersgerechte Arbeitswelt", Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2013.
[3] Hinweise liefert auch die Veranstaltungsdokumentation des Dresdner Treffpunkts "Veränderte Arbeitsbelastungen – längere Lebensarbeitszeit – Wie kann die Gefährdungsbeurteilung darauf eingehen?" (www.baua.de).

2.1.2 Wie soll das Umsetzungsteam aussehen?

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich dem Unternehmer die Verantwortung dafür übergeben, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und zu dokumentieren. Der Unternehmer kann diese Aufgaben ganz oder teilweise delegieren.

Er kann und soll jedoch auch weitere Personen einbeziehen:

  • betriebliche Führungskräfte (z. B. Meister),
  • Betriebsräte,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Betriebsärzte,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Beschäftigte.

Externe Arbeitsschutzexperten, wie z. B. Sicherheitsexperten, Angehörige der zuständigen Berufsgenossenschaft und staatlichen Behörden, können ergänzend zur Beratung eingesetzt werden.

Unter dem Motto "Wertschöpfung durch Wertschätzung" sollten die Mitarbeiter in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Als Teil eines mitarbeiterorientierten Konzeptes (MoK) ist die mitarbeiterorientierte Gefährdungsanalyse (MoG) der "Prozess, bei dem die Mitarbeiterkompetenz, die durch die Unterweisung gem. § 12 ArbSchG gewonnen wird, gezielt für Gefährdungsbeurteilung des eigenen Arbeitsplatzes und dessen Optimierung durch den Mitarbeiter genutzt wird"[1]

Der Nutzen für das Unternehmen ist v. a.:

  • wirtschaftlich: spart Zeit und Geld, erhöht Kompetenz und Motivation der Mitarbeiter, ganzheitlicher Prozess und Miteinander statt Neben-, Gegen- oder Nacheinander;
  • gesundheitlich: Mitarbeiter bleiben gesund, demografischer Wandel wird berücksichtigt, Weg zum gesunden Unternehmen;
  • organisatorisch: Gefährdungen sind bekannt, Prioritäten können festgelegt werden, Prozess der Wertschätzung.
 
Achtung

Unternehmenskultur

Die Einbindung der Beschäftigten ist nur erfolgreich in einer Unternehmenskultur, in der Sicherheitsmängel offen angesprochen und Verbesserungsvorschläge gemacht werden können.

[1] Vgl. Mitarbeiterorientiertes Konzept am Beispiel von Büro- und Verwaltungsarbeitsplätzen.

2.1.3 Welche betrieblichen Dokumente und Informationen können für die Gefährdungsbeurteilung verwendet werden?

Vor Beginn der Gefährdungsbeurteilung sollten im Rahmen einer Bestandsaufnahme alle bereits vorha...

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