3.1 Einteilung
Fußschutz ist vorwiegend als Schutz gegen mechanisch, aber auch gegen chemisch, elektrisch oder thermisch bewirkte Verletzungen erforderlich. Entsprechend der Schutzwirkung wird der Fußschutz wie folgt unterschieden:
- Sicherheitsschuhe sind Schuhe mit Zehenkappen für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 200 J geprüft wurde (Kurzbezeichnung S). Siehe auch DIN EN ISO 20345.
- Schutzschuhe sind Schuhe mit Zehenkappen für mittlere Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 100 J geprüft wurde (Kurzbezeichnung P). Siehe auch DIN EN ISO 20346.
Berufsschuhe sind Schuhe, die mit mindestens einem schützenden Bestandteil ausgestattet sind, jedoch keine Zehenkappen haben müssen (Kurzbezeichnung O). Siehe auch DIN EN ISO 20347. Die Abb. 2 und 3 zeigen Beispiele für die Bestandteile sowie für die sicherheitstechnische Ausrüstung eines Schuhs.
Abb. 2: Beispiele für Bestandteile eines Schuhs
Abb. 3: Beispiele für sicherheitstechnische Ausrüstungen
Fußschutz wird nach der Schuhform unterschieden in Halbschuh, niedrige, halbhohe, hohe und oberschenkelhohe Stiefel (Abb. 4).
Abb. 4: Schuhformen
Die verschiedenen Schuhformen unterscheiden sich insbesondere durch die verschiedenen Schafthöhen "h". Der Fersenbereich darf bei Schuhen der Klassifizierungsart I (siehe Abschn. 3.3) der Form A (Halbschuh) auch offen sein, beim Berufsschuh sogar bei Form A und B.
3.2 Anforderungen
Die Anforderungen an Fußschutz richten sich nach dem Einsatzbereich. Die einzelnen Anforderungen zu
- Schuhoberteil,
- Futter,
- Lasche,
- Laufsohle,
- Brandsohle,
- Zehenkappe,
- Rutschhemmung,
- Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme beim Schuhobermaterial,
- Profilierung, Kontaktwärme und Kraftstoffbeständigkeit bei der Laufsohle,
- Durchtrittsicherheit,
- elektrischer Durchgangswiderstand des Schuhunterbaues,
- Schuhe mit wärmeis...