Fußböden in Bereichen, in denen ein Gleitmittel (z. B. Fett, Wasser, Chemikalien, Produktionsreste) Rutschgefahr auslöst, müssen nicht nur rutschhemmend sein, sondern auch einen ausreichenden Verdrängungsraum aufweisen, durch den der gleitfördernde Stoff ausweichen kann, sodass der Fuß ausreichend Bodenkontakt hat. Anhang 2 ASR A1.5 gibt für Fußböden in rutschgefährdeten Bereichen R-Gruppen und Verdrängungsraumvolumina vor.

 
Praxis-Tipp

Eingangsbereiche

Eingangsbereiche werden üblicherweise wegen des optischen Eindrucks und guter Reinigungsfähigkeit mit glatten Böden ausgestattet, die keinen Verdrängungsraum aufweisen. Entsprechend können sie nur mit trockenen Sohlen sicher begangen werden. Daher sind ausreichende Sauberlaufzonen wichtig (nach Abschn. 6 Abs. 3 ASR A1.5 mind. 1,5 m über die gesamte Eingangsbreite), die natürlich keine Stolperstellen aufweisen dürfen.

 
Praxis-Tipp

Was tun bei rutschigen Böden?

Bei entsprechenden Problemen sollte vorrangig geprüft werden, ob nicht z. B. ungeeignete Reinigungsmittel oder -verfahren oder nicht ausreichende Sauberlaufzonen ursächlich sein können.

Maßnahmen zur nachträglichen Verbesserung der rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen werden zwar in bestimmten Fällen angeboten (z. B. Aufrauhen von Stein- oder keramischen Materialien oder Aufbringen von Beschichtungen), sind aber nicht immer erfolgreich und sollten unbedingt zunächst an unkritischer Stelle ausprobiert werden.

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