Tätigkeitsbereiche des Friseurs sind:[1]

  • Haar- und Kopfhautdiagnose zur Beratung des Kunden und zur Auswahl der geeigneten Behandlungsmethoden und Arbeitsstoffe,
  • Pflege des Haares und der Kopfhaut durch Nass- und Trockenreinigen, Massieren und Anwenden von Haarkuren und -packungen (Haarverlängerungen oder Haarverdichtungen),
  • Haarwaschen von Hand mittels unterschiedlich temperiertem Wasser und chemischen Arbeitsstoffen,
  • Planen, Formen und Gestalten der Frisuren,
  • Haarschneiden von Hand bzw. mit Maschine, Rasieren und Bartformen,
  • chemische Umformung des Haares (Dauerwelle legen) mit Wasserwell-Wicklern, Trocknungsgeräten und chemischen Arbeitsstoffen,
  • physikalische Umformung des Haares (Lockwelle legen) mit elektrischem Fön, Bürsten, Lockwell-Wicklern und elektrischer Haube zum Trocknen,
  • Färben, Tönen, Blondieren, Entfärben von Haaren, Wimpern, Augenbrauen mit bzw. ohne chemische Arbeitsstoffe,
  • Versehen der Haare mit Strähnen (Folien-, Hauben-, Kamm- und Handschuhsträhnen),
  • Reinigung von Toupets und Zweitfrisuren (Kleberentfernung),
  • Kosmetische Pflege (Gesichts- und Dekolleté-Haut sowie Nagelpflege),
  • Pflege von Perücken oder Haarersatzteilen,
  • Anbieten von Haarkuren,
  • Nassreinigung oder Desinfektion von Arbeitsmitteln oder Arbeitsräumen,
  • Ausbilden von Lehrlingen im Friseurberuf,
  • Präsentieren und Verkaufen von Haarpflege- und anderen kosmetischen Artikeln.
[1] Scholz/Wittgens: Arbeitsmedizinische Berufskunde, Friseur, 2. Aufl., 1992, S. 406–410.

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