Neben den bereits angesprochenen gesetzlichen Regelungen, die der Arbeitgeber einhalten muss, können evtl. noch weitere Anforderungen aus speziellen Betriebsvereinbarungen oder Verträgen hinzukommen. Alle gemeinsam stellen hohe organisatorische Anforderungen an einen Betrieb. Oberstes Ziel muss die Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sein. Der Arbeitgeber, bzw. der verantwortliche Vorgesetzte muss also – theoretisch – jeden Beschäftigten individuell betrachten und entscheiden, ob und für welche Arbeitszeitmodelle er oder sie einsetzbar ist. Da dies in der Praxis häufig nicht realistisch ist, müssen andere Vorgehensweisen gefunden werden, Schichtarbeit so zu planen, dass die Belastungen möglichst gering sind. Eine Ideallösung oder ein Patentrezept gibt es leider nicht. Betriebliche und gesundheitliche Gesichtspunkte müssen daher immer wieder neu aufeinander abgestimmt werden. Dafür sollte auch der Sachverstand des Arbeitsmediziners bei der Gestaltung von Schichtplänen genutzt werden – besonders wenn sie neu eingeführt werden.

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