Die Berufsgenossenschaften sind daran interessiert, die Unfallkosten zu reduzieren. Das ist für sie aber nur in Kooperation mit den Mitgliedsbetrieben möglich. Dies äußerte sich in den letzten Jahren in einem teilweisen Strategiewandel der BGen: weg von der reinen Überwachung der Betriebe, hin zu deren Beratung.

Darüber hinaus gibt es auch eine Rechtsgrundlage zur Schaffung von Anreizsystemen der gesetzlichen Unfallversicherung: gemäß § 14 SGB VII haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Ferner können die Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Wirksamkeit der von den Unternehmern getroffenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Prämien gewähren (§ 162 SGB VII). Dabei sollen sie auch die in Inklusionsvereinbarungen (§ 166 SGB IX) getroffenen Maßnahmen der betrieblichen Prävention berücksichtigen. Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter wiederum können Arbeitgeber, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern (§ 167 SGB IX).

Im Rahmen der Präventionsleistungen haben die Berufsgenossenschaften Anreizsysteme geschaffen, die seit Jahren angewendet werden. Hierdurch werden besondere Anstrengungen und Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes honoriert.

Die wichtigsten Anreizsysteme sind:

  • Beitragszuschläge oder -nachlässe (Bonus-Malus-Systeme),
  • Prämienzahlungen für Präventionsmaßnahmen,
  • Anerkennungen, Auszeichnungen für besondere Präventionsaktivitäten (Urkunden, öffentlichkeitswirksame Belobigungen),
  • Gütesiegel und andere Anerkennungen, beispielsweise für die Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems.

3.1 Finanzielle Anreizsysteme

Den Berufsgenossenschaften stehen 2 finanzielle Wege zur Verfügung, um die Mitgliedsbetriebe zu besserem präventivem Arbeitsschutz zu bewegen. Hierzu zählen neben einem Beitragsnachlass im Rahmen des Bonus-Malus-Systems auch Prämienzahlungen für Präventionsarbeit.

Eine Prämienzahlung stellt für ein Unternehmen einen finanziellen Anreiz dar, um bestimmte Präventionsmaßnahmen oder Eingliederungsmaßnahmen durchzuführen. Durch gute Präventionsmaßnahmen sollen in einem Unternehmen weniger Unfälle verursacht werden, wodurch ein störungsfreier Betrieb gewährleistet wird und die Mitarbeiter zugleich motiviert werden.

Die gesetzlichen Unfallversicherer prämieren ausgewählte Arbeitsschutzinvestitionen und Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten.

3.2 Nicht finanzielle Anreizsysteme

Neben den finanziellen Anreizen bieten die Unfallversicherer ihren Mitgliedsbetrieben auch nicht finanzielle Anreizsysteme an. Gelegentlich werden beide Anreizsysteme miteinander verbunden. Durch die nicht finanziellen Anreize soll eine öffentlichkeitswirksame Anerkennung erlangt werden. Ein Ziel eines derartigen Wettbewerbs liegt in der Erhöhung des Interesses für den Arbeitsschutz. Des Weiteren kann durch einen nachweislichen Arbeitsschutz ein Wettbewerbsvorteil erlangt werden, da manche Unternehmen auch den Arbeitsschutz bei der Auswahl ihrer Lieferanten mitbewerten. Manche Automobilhersteller räumen beispielsweise den Händlern, die sich im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes zertifizieren ließen, gewisse finanzielle Rabatte bei den Neuwagen ein.

Die Unfallversicherungsträger bieten u. a. folgende nicht finanzielle Anreizsysteme an:

  • Sicherheits- und Gesundheitswettbewerbe: Durch Sicherheits- und Gesundheitswettbewerbe sollen die Bemühungen der Unternehmen im Bereich des Arbeitsschutzes sichtbar gemacht werden. Durch die Anerkennung oder Verleihung einer Urkunde seitens der BG kann ein Imagegewinn für das Unternehmen erzielt werden.
  • Gütesiegel: Durch die Verleihung eines Gütesiegels kann die Einhaltung eines bestimmten Standards im Arbeitsschutz sichtbar gemacht werden. Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wird durch eine neutrale Stelle überprüft und bewertet. Etwaige Schwachstellen, die im Rahmen dieser Bewertung auftreten, können behoben werden. Auf diese Weise wird das Arbeitsschutzsystem des Unternehmens optimiert. Wenn sich nun hierdurch weniger Unfälle ergeben, kann das Unternehmen auch Kosten einsparen.

3.3 BG-Medien

Um in den Betrieben für Arbeitsschutz zu werben, ergreifen die Berufsgenossenschaften die unterschiedlichsten Maßnahmen. Die BGen stellen den Mitgliedsbetrieben z. B. diverse Medien, wie Poster, Videos, Broschüren, Flyer etc., zur Verfügung.

Poster und Aushänge mögen vielleicht auf manche etwas altbacken wirken, haben aber durchaus ihre Vorteile, nämlich dahingehend, dass sie von jedem (bei entsprechender Positionierung) gesehen werden. Da in vielen Unternehmen nicht jeder Mitarbeiter einen eigenen Computer hat, kann über die digitalen Medien auch nicht jeder erreicht werden. Poster, die an geeigneten Stellen ausgehängt werden, können aber von den Arbeitern, die ja meist einem höheren Unfallrisiko unterliegen, w...

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