• Begehung von Unternehmen und Auswertung in Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen und Unfällen sowie bei der Ableitung präventiver Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einschließlich des Brand- und Explosionsschutzes,
  • Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV sowie Unterweisung der Beschäftigten,
  • Beratung zur Schaffung der technisch-technologischen Voraussetzungen zur Einführung der Wasserlacktechnologie (Spritztechnik, Wasserkreislaufführung u. a.),[1]
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit technischen Erzeugnissen (z. B. Hubarbeitsbühnen) unter Einbeziehung der Betriebsanleitung,
  • Beratung zu Anforderungen des Brand- und Explosionsschutzes an Arbeitsräume, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe,[2]
  • Unterstützung bei der Erarbeitung eines Alarm-, Flucht-und Rettungsplans gemäß ASR A2.3,
  • Beratung zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments mit dem Ziel des Vermeidens gefährlicher explosionsfähiger Gemische,
  • Mitwirkung bei der Etablierung und Überwachung eines Lagers für Gefahrstoffe (Lacklager), ggf. unter Einbeziehung der Einrichtungen zum Mischen von Farben und Lacken,
  • Hinweise zur Installation einer wirksamen Absaugung und Belüftung zur Vermeidung schadstoffbelasteter Luftströmungen im Atmungsbereich in Spritzkabinen (Zwangsverriegelung zur Verhinderung des Spritzens bei ausgeschalteter Belüftung),
  • Installation einer Beleuchtungsanlage mit einer Nennbeleuchtungsstärke ≥ 750 lx,
  • Beratung zur regelmäßigen Prüfung der Lackier- und Lüftungsanlagen durch befähigte Personen,
  • Beratung zum sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen zur Lackierung von Karosserien großer Fahrzeuge,
  • Einflussnahme auf regelmäßige und sorgsame Reinigung und Wartung der Spritzpistolen in Abhängigkeit der genutzten wasser- oder lösemittelbasierten Lacke.
[1] Damian: Emissionsverminderungen durch den Einsatz von Wasserlacken bei der Kfz-Reparaturlackierung (Förderkennzeichen: 50441-8/17), Umweltbundesamt, Berlin 1994.
[2] Betriebsforum, Ex-Bereiche in Lackieranlagen, BG Metall Nord Süd, Der Betriebsleiter 08/2010.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge