• Koordiniertes und gemeinsames Vorgehen von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bei Analyse und Beurteilung der jeweils relevanten Gefährdungen in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft und der daraus abzuleitenden Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen,
  • Unterstützung beim Anlegen und Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses,
  • Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß BMA-Empfehlungen,[1]
  • Mitwirkung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement bezüglich mobilitätseingeschränkter Beschäftigter,
  • Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu den erforderlichen Ausrüstungen und Maßnahmen sowie ggf. Durchführung einer diesbezüglichen innerbetrieblichen Weiterbildung,
  • Beratung zum Einsatz biologischer Arbeitsstoffe und Beurteilung der Gefährdungen nach BioStoffV,
  • Einflussnahme auf eine belastungsoptimale Routenplanung beim Sammeln von Abfällen,
  • Beratung zur richtigen Auswahl und Anwendung von PSA,
  • Hinweise zur Erstellung eines Hautschutz- und Hygieneplans,
  • Durchführung von allgemeinen Untersuchungen und von spezieller Arbeitsmedizinischer Vorsorge: bei Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe gemäß Schutzstufen 2 oder 3 nach BioStoffV Angebotsvorsorge mit Impfangebot gegen Hepatitis A/B,[2]

Für die genannten Tätigkeiten zur Kreislauf- und Abfallwirtschaft können nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Gefährdungs- und Belastungsanalyse folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage kommen:[3]

 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Grundsätze für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung bei Tätigkeiten der Kreislauf- und Abfallwirtschaft

  • G 20 "Lärm": Gefahr der Hörschädigung beim Sammeln von Abfällen sowie beim Entleeren der Fahrzeuge;
  • G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen": Beeinträchtigung der Atemwege durch Aufnahme von Staub und Abgasen beim Sammeln und Verbrennen von Müll;
  • G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen": allergische Reaktionen durch Schimmelpilze und Endotoxine beim Sammeln und Transportieren von Müll;
  • G 24 "Hauterkrankungen": Beeinträchtigung der Haut beim Sammeln und Verbrennen von Müll;
  • G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung": Gefahr von Infektionen durch Hepatitis B- und C-Virus beim Entsorgen von Krankenhausabfällen;
  • G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": andauernd schweres Ziehen und Heben von Müllbehältern, teilweise Arbeiten unter Zwangshaltung und Vibrationseinwirkung;
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": z. B. durch Zeit- und Leistungsdruck beim Sammeln von Abfällen von vielen Kunden in einem territorial teilweise weit verzweigten Netz.

Eine umfassende Übersicht zu ggf. erforderlicher Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge bei bestimmten Tätigkeiten und Expositionen enthält DGUV-R 114-602 (S. 27).

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über die ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchungen zu veranlassen:

  • G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Vermeiden von Unfällen und einer Beeinträchtigung der Gesundheit (Seh- und Hörvermögen) beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Sammeln, Verwerten und Entsorgen von Abfällen;
  • G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Abstürzens von Leitern und Gerüsten bei großen Entsorgungsanlagen.

Die ausgewiesenen Eignungsuntersuchungen werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] Beck et al.: Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, BMA-Empfehlungen, 3. überarbeitete Aufl. 2017.
[2] Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW, Müssen Müllwerker eine Hepatitis B-Impfung erhalten?, KOMNET Dialog 21354, 2014.
[3] DGUV Grundsätze für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, 6. Aufl., Gentner Verlag, Stuttgart 2014.

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