• Erschließen von Befunden, Krankenakten, Ergebnissen klinischer Studien und sonstigen medizinischen Informationen,
  • Klassifizieren und Dokumentieren von Daten über Diagnosen, Therapien, Medikationen, Komplikationen und Symptome,
  • Durchführung statistischer Auswertungen,
  • Entwerfen und Erproben von Datenbankstrukturen,
  • ggf. Verschlüsselung und Anonymisierung von Daten zur Weitergabe an Dritte.

Die Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste aller 5 Fachrichtungen haben zusätzlich Verwaltungsaufgaben zu erledigen.

Im Rahmen des o. g. Geltungsbereichs ist das Professiogramm für folgende Berufsgruppen anwendbar:

  • Assistenten an Bibliotheken,
  • Bibliothekare,
  • Büchereiangestellte.

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