Die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Ex-Zonen müssen Sie in einem Lageplan festhalten. In diesen Lageplan müssen Sie auch die "Ursachen" der Zonen eintragen, also die Anlagen, Entleerstellen, Füllstellen, Lageranlagen und Rohrleitungen.

Zum besseren Verständnis ist zum Grundriss nach Möglichkeit auch eine Seitenansicht erforderlich. Seitenansichten sind nicht notwendig, wenn ein ganzer Raum aus Gründen der Vereinfachung als Zone 1 deklariert wurde. Inwieweit eine derartige Vereinfachung in Zukunft noch zulässig sein wird, bleibt abzuwarten.

 
Achtung

Zonenplanung

Wird ein ganzer Raum als Zone 1 definiert, bedeutet das, dass alle mechanischen und elektrischen Einrichtungen der Zone 1 entsprechen müssen. Zudem dürfen z. B. nur befähigte Personen die Leuchtmittel bei aufgehobenem Ex-Schutz wechseln. Eine Pauschalisierung des Zonenplanes erfordert also erhöhten Installationsaufwand und Einschränkungen in der Instandhaltung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge