Anhand der Verfahrensbeschreibung wird in der nachfolgenden Ex-Gefährdungsbeurteilung (vgl. Abschn. 2.6) die Wahrscheinlichkeit abgeschätzt, dass explosionsfähige Atmosphäre im Bereich oder im Inneren der Anlage auftritt. Die Verfahrensbeschreibung sollte also den Umgang mit Stoffen darstellen, die explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

Ein einfacher Prozess könnte z. B. wie folgt beschrieben werden:

 
Praxis-Beispiel

Prozessbeschreibung

Rohstoffeingang > Transport > Lagerung > Transport > Ab-/Befüllung > Verarbeitung > Entnahme (Abfüllung) > Transport > Lagerung > Produktausgang > Abfallentsorgung.

 
Achtung

Normalbetrieb

Zum Normalbetrieb gehören Vorgänge wie Reinigung, Prüfung, Instandhaltung. Nehmen Sie diese Vorgänge daher in die Verfahrensbeschreibung auf. Auch betriebsübliche Störungen sollten aufgenommen werden.

Nicht betriebsübliche Störungen, wie Ausfall der Kühlung, das Versagen von Bauteilen etc., die ein Abschalten oder andere Notfallmaßnahmen erfordern, gehören nicht zum Normalbetrieb, sollten aber in einer Gefährdungsbeurteilung trotzdem berücksichtigt werden.

In der Verfahrensbeschreibung sollten Sie möglichst auch die für den Explosionsschutz relevanten Verfahrensparameter auflisten, wie z. B. Maximal-Temperaturen heißer Oberflächen und exothermer Reaktionsgemische, Drücke, mögliche Aufladungen durch schnelles Pumpen oder Versprühen.

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