Eine Zündung von explosionsfähiger Atmosphäre durch ionisierende Strahlung kann ggf. durch Energieabsorption erfolgen.

Bei gasdicht umschlossenen Strahlern muss deshalb messtechnisch geprüft werden, ob die folgenden Werte eingehalten werden:

  • Aktivität von max. 4 × 1010 Bq und
  • max. Ionendosisleistung von 3 mA/kg (~ 400 Gy/h).

Ist das der Fall, kann ionisierende Strahlung als Zündquelle ausgeschlossen werden. Die o. g. Werte können nach Einzelfallprüfung sogar überschritten werden.

Diese Werte müssen nicht berücksichtigt werden, wenn die Strahlung durch Abschirmung sicher eingeschlossen ist und diese weder entweichen, noch explosionsfähige Atmosphäre zum Strahler eindringen kann.

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