Auch zum Thema Gefährdungen und Risiken befindet sich die Forschung noch in den Anfängen. Mögliche Gefährdungen, die von Exoskeletten ausgehen und die bei den Anwendern/Nutzern zu physischen und teilweise auch psychischen Belastungen führen können, sind laut DGUV

  • Fehlfunktionen der Steuerung oder eine Fehlbedienung,
  • eine Einengung oder Fremdsteuerung,
  • Stolper- und Sturzunfälle aufgrund des zusätzlichen Gewichtes oder der ausladenden mechanischen Komponenten,
  • eine fehlende Notbefehlseinrichtung oder
  • eine mangelhafte ergonomische Anpassung des Exoskeletts an die Trägerperson.

Experten der DGUV gehen davon aus, dass bei einem unfallartigen Ereignis das Risiko groß ist, dass die Beschäftigten v. a. aufgrund des zusätzlichen Gewichts oder den ausladenden mechanischen Komponenten schwerere Verletzungen davontragen werden als ohne Exoskelett. Eines der vorrangigen Probleme bei der Unfallprävention mit Exoskeletten ist den DGUV-Experten zufolge die Frage, wie der Träger im Falle eines Unfalls schnell und sicher aus dem Exoskelett flüchten kann.

Grundsätzlich müssen alle Gefährdungspotenziale durch den Inverkehrbringenden (Hersteller, teilweise auch Händler) mithilfe von geeigneten sicherheitstechnischen Maßnahmen ausgeschlossen werden. Für mechanische Einwirkungen auf Träger von Exoskeletten, die bei der bestimmungsgemäßen Anwendung oder aufgrund einer Fehlfunktion auftreten können, könnten die biomechanischen Grenzwerte für kollaborierende Roboter nach DIN ISO TS 15066 genutzt werden.

Zu den potenziellen Risiken beim Einsatz von Exoskeletten an Arbeitsplätzen hat das IFA den Entwurf einer Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung herausgegeben.[1]

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