Die Einsatzzeiten für die Beauftragten werden berechnet über aufgabenbezogene Zeitfaktoren. Eine Übersicht gibt Tab. 1. Sie werden unterschieden in Zeitfaktoren für:

  • Pflichtaufgaben (Fahrt-, Wegezeiten, Zeiten für die Aufgabenerfüllung, Pflichtfortbildung),
  • Freiwillige Aufgaben (Zeiten für sonstige Aufgaben und freiwillige Weiterbildungen),
  • Aufgaben durch Dritte (Korrekturfaktor).

Ein Teil dieser Faktoren kann die jeweilige Organisation einmalig ermitteln (z. B. für Pflichtschulungen), andere müssen fortlaufend an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden, z. B. wenn neue Anlagen oder Prozesse hinzukommen.

 
Zeitfaktor Beschreibung Relevanz
Zeitfaktor A Fahrt- und Wegezeiten Pflicht

Fahrtzeit (FZ)

  • Hin- und Rückfahrt zum jeweiligen Standort
Ist eine Organisation, wie z. B. ein Energieversorger, auf mehrere Standorte in einem größeren Gebiet aufgeteilt, entstehen für die Betriebsbeauftragten Fahrzeiten, die sich aus der Erfüllung ihrer Aufgaben ergeben und berücksichtigt werden müssen. Diese Zeiten werden einmalig ermittelt, sofern sich die betrieblichen Gegebenheiten nicht verändern.  

Wegezeit (WZ)

  • Zeiten innerhalb des Standortes
Besonders bei größeren Standorten können neben den Fahrzeiten auch Wegezeiten innerhalb eines Standortes/einer Anlage anfallen, um verschiedene Anlagen zu begehen oder Stoffströme nachzuvollziehen. Auch diese Zeiten können im Regelfall einmalig ermittelt werden.  
Zeitfaktor B für rechtlich normierte Überwachungszeiten (z. B. Kontrolle der Anlage, Begehungen, Messungen, sonstige Überwachung) Pflicht
  • Abfallbeauftragte (BbA) (abfallbezogener Zeitfaktor)
Beinhaltet die Zeiten für alle Aufgaben, die sich aus der Entstehung/Anlieferung bis zur endgültigen Verwertung/Beseitigung aller im Unternehmen bestehenden Abfallarten unter Einhaltung der Rechtspflichten ergeben.  
  • Immissionsschutzbeauftragter (BbI)
  • Gewässerschutzbeauftragter (BbG)
  • Störfallbeauftragter (BbS)
(anlagenbezogener Zeitfaktor)
Zeitaufwand der Gewässerschutz-/Immissionsschutz-/Störfallbeauftragten für die im Unternehmen zu betreuenden Anlagen.  
  • Umweltmanagementbeauftragter (UMB)
Umfasst den Zeitaufwand für die Umsetzung der Anforderungen des Umweltmanagementsystems. Der Umfang ist stark vom Reifegrad des Systems abhängig. Der initiale Aufwand zur Einführung des Systems ist höher als für dessen Aufrechterhaltung. Der Zeitaufwand muss je nach Situation berechnet werden.  
  • Interner Auditor (IA)
Dieser Faktor schließt die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung interner Audits ein. Je nach Situation können weitere Aufgaben hinzukommen, z. B. die Begleitung von externen Audits.  
Zeitfaktor C

für weitere Aufwandszeiten im Rahmen der gesetzlichen Pflichterfüllung

(z. B. Beratung, Aufklärung, Hin- und Mitwirkung, Ausübung, Vortragsrecht, Berichterstattung, Stellungnahmen)

Dieser Zeitfaktor ist für UMB und IA NICHT Bestandteil der Berechnungsformel.
Pflicht
Zeitfaktor D Korrekturfaktor für Aufgaben, die Dritte für den jeweiligen Beauftragten erfüllen. Dieser Zeitaufwand ist in Abzug zu bringen. Optional
Zeitfaktor E Fortbildung  

Pflichtfortbildung (Pf) für:

  • BbA, BbI, BbG, BbS
  • UMB
  • IA
Zu berücksichtigen sind jeweils die Zeiten für den Grundlehrgang und für die Aufrechterhaltung der Qualifikation. Reisezeiten können berücksichtigt werden. Pflicht

Sonstige Fortbildung (Son):

  • BbA, BbI, BbG, BbS
  • UMB
  • IA
Zeiten für die Teilnahme an Fortbildungen, die über o. g. Fortbildungen hinausgehen. Dieser Zeitaufwand sollte regelmäßig auf Aktualität überprüft werden. Optional
Zeitfaktor F

für weitere, nicht gesetzliche, aber zweckdienliche Aufgaben

(z. B. externe Kommunikation, Verbands- und Gremienarbeit, Erfahrungsaustauschtreffen).

Dieser Zeitfaktor ist für UMB und IA derzeit nicht Bestandteil der Berechnungsformel.
Optional

Tab. 1: Zeitfaktoren zur Berechnung der Einsatzzeiten

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