Gemäß DIN VDE 0105-100 lässt sich durch Besichtigen z. B. feststellen, ob

  • elektrische Anlagen und Betriebsmittel äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel aufweisen,
  • elektrische Anlagen und Betriebsmittel den äußeren Einflüssen am Verwendungsort standhalten und den in Errichtungsnormen enthaltenen Zusatzfestlegungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art noch entsprechen,
  • der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile elektrischer Betriebsmittel noch vorhanden ist,
  • die Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren noch den Errichtungsnormen entsprechen,
  • die Überstrom-Schutzeinrichtungen den Leiterquerschnitten entsprechend noch richtig zugeordnet sind,
  • für Betriebsmittel erforderliche Überspannungs- oder Überstrom-Schutzeinrichtungen noch vorhanden und richtig eingestellt sind,
  • verbindlich festgelegte Schaltpläne, Beschriftungen und dauerhafte Kennzeichnungen der Stromkreise, Gebrauchs- oder Betriebsanleitungen noch vorhanden und zutreffend sind,
  • Einrichtungen zur Unfallverhütung und Brandbekämpfung, z. B. Schutzvorrichtungen, Hilfsmittel, Sicherheitsschilder, Schottung von Leitungs- und Kabeldurchführungen vollständig und wirksam sind,
  • die Festlegungen des Herstellers eines Betriebsmittels hinsichtlich der Montage noch eingehalten sind, z. B. Abstände wärmeerzeugender Betriebsmittel zur brennbaren Umgebung,
  • ein ausreichender Potenzialausgleich sichergestellt ist,
  • alle gleichzeitig berührbaren Körper, Schutzleiteranschlüsse und alle "fremden leitfähigen Teile" noch einbezogen sind.

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