Wegen der möglichen gesundheitlich nachteiligen Auswirkungen von EMF ist es nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Regelungen erforderlich, die Exposition ausreichend gering zu halten. Ggf. sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nachfolgend soll die grundlegende Herangehensweise beschrieben werden. Die in den folgenden 3 Abschnitten beschriebene Vorgehensweise wird auch synonym Evaluierung, Risikoanalyse oder Gefährdungsbeurteilung genannt.

Ermitteln der Quellen

Sieht man von der Gefährdungsbeurteilung eines einzelnen Produktes ab, ist der erste (allerdings in der Praxis oftmals auch schwierige) Schritt die Identifizierung jener zugänglichen Arbeitsbereiche, in denen eine relevante EMF-Immission überhaupt vorliegen kann. Dazu müssen Quellen von EMF gefunden werden und deren Relevanz aufgrund ihres Abstands zum zu beurteilenden Bereich eingeschätzt werden.

In einigen Bereichen, wie z. B. im Haushalt, im öffentlichen Raum und an einem typischen Büroarbeitsplatz, lässt sich die Unbedenklichkeit im Hinblick auf mit EMF verknüpften Risiken durch einen Vergleich der dort vorkommenden Quellen mit einer Liste unbedenklicher Quellen darlegen. Eine solche Liste befindet sich in der TREMF HF Teil 1 Anhang 1 Tab. A1.1 (Bewertung verschiedener Expositionssituationen für Beschäftigte)

Gleichzeitig definieren solche Listen auch jene Quellen von EMF – und damit auch jene Bereiche mit EMF-Immission – die i. d. R. als besonders relevant für eine Gefährdungsbeurteilung anzusehen sind. Die Frage der Relevanz einer Immission ist eng an die besondere Gefährdung gegenüber EMF durch die Nutzung von medizinischen Implantaten gekoppelt und wird in der genannten Liste in TREMF HF Teil 1 Anhang 2 Tab. A2.1 (Bewertung verschiedener Expositionssituationen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte) berücksichtigt.

Beurteilung und individuelle, besondere Gefährdung

Nach der Identifizierung der Quellen von EMF erfolgt eine Beurteilung der Immission. Zum einen muss dabei das Ausmaß der Exposition hinreichend genau bestimmt werden. Je nach erforderlicher Genauigkeit können dazu die o. g. Listen, Tabellenwerke und Datenbanken hinzugezogen oder auf spezifische Analyse mittels Messungen oder Berechnungen zurückgegriffen werden. Dies kann eine komplexe Aufgabe sein. Idealerweise stellen Hersteller oder Inverkehrbringer von EMF-emittierenden Produkten ausreichende Informationen zur Verfügung, um Unbedenklichkeit oder Nutzungsgrenzen ihrer Produkte nachzuweisen.

Im nächsten Schritt muss die Exposition zu den anwendbaren Grenz- und Schwellenwerten verglichen werden, um die Beurteilung abzuschließen. Liegt keine individuelle, besondere Gefährdung (i. d. R. aufgrund medizinischer Implantate) vor, sind die jeweils national gültigen Grenzwerte anzuwenden. Für beruflich Exponierte ohne besondere Gefährdung ist üblicherweise eine höhere Exposition als für die Allgemeinbevölkerung zulässig. Bei Vorliegen einer besonderen Gefährdung müssen meist weit strenger gefasste Schwellenwerte für die maximale Immission angewendet oder eine Analyse der individuellen Gefährdung durchgeführt werden. Die besondere Gefährdung durch EMF unterteilt sich in 2 Gruppen von Personen, für die auch unterschiedliche Schwellenwerte und Schutzmaßnahmen notwendig sind: passive und aktive medizinische Implantate, jeweils unterschieden in Allgemeinbevölkerung und Beschäftigte.

Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung der Gefährdung

Allein aus Vorsorgegründen ist eine Minimierung möglicher Gefährdungen bei belastenden Einwirkungen angezeigt. Grenz- oder Schwellenwerte, die von gesundheitlich bedenklichen Expositionswerten abgeleitet worden sind, müssen jedenfalls unterschritten werden. Nachfolgend werden Maßnahmen zur Reduktion oder Minimierung der Exposition angeführt.

Substitution: Auswahl von Anlagen und Geräten mit möglichst geringer resultierender Immission

Technische Maßnahmen: Abschirmung von niederfrequenten Feldern, Abschirmung von hochfrequenten Feldern und Strahlung, Erdung und Potenzialausgleich, Anpassung von Betriebsparametern

Organisatorische Maßnahmen: Sicherheitsabstände, Zutritts- und Nutzungsverbote, Kennzeichnung, Unterweisung

Personenbezogene Maßnahmen: Persönliche Schutzausrüstung (ist allerdings auf wenige, spezielle Tätigkeiten beschränkt), persönliche Information und Unterweisung der Exponierten

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