Zum Schutz der Beschäftigten vor EMF wurde in der EMFV ein mehrstufiges Schutzkonzept eingeführt. Es umfasst Expositionsgrenzwerte (EGW) und Auslöseschwellen (ALS). Expositionsgrenzwerte sind maximal zulässige Werte und beziehen sich auf die Wirkungen von EMF auf den Körper. Die Expositionsgrenzwerte liegen aufgrund der Berücksichtigung von Sicherheitsfaktoren unterhalb der Schwellen für nachgewiesene sensorische oder gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen. Die Einhaltung der EGW ist i. d. R. nicht direkt am Arbeitsplatz nachweisbar und lässt sich nur durch aufwendige Messungen an Körperphantomen oder Modellrechnungen nachweisen. Um die Gefährdungen am Arbeitsplatz anhand messbarer physikalischer Größen zu bewerten, werden aus den Expositionsgrenzwerten die Auslöseschwellen (ALS) konservativ abgeleitet.

Werden die Auslöseschwellen (ALS) eingehalten, so werden die Expositionsgrenzwerte (EGW) auch bei ungünstigsten Expositionsbedingungen nicht überschritten. Um die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zu vereinfachen, wurden mit dem Schutzkonzept obere und untere ALS für direkte nichtthermische Wirkungen eingeführt. Mit Einhaltung der unteren ALS werden direkte und indirekte Wirkungen von EMF, außer auf Implantate, ausgeschlossen. Im Frequenzbereich, in dem thermische Wirkungen auftreten, wird nur eine ALS verwendet.

Abb. 2: Schutzkonzept – Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen[1]

Die überwiegende Zahl der Arbeitsplätze mit Expositionen gegenüber EMF liegt unterhalb der unteren Auslöseschwelle. Mittels EGW und ALS wird der Schutz vor direkten Wirkungen (nichtthermischen und thermischen Wirkungen) und indirekten Wirkungen (z. B. Kontaktströmen) gewährleistet. Nach dem gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisstand sind Beschäftigte bei Einhaltung der Festlegungen der EMFV vor den gesundheitsschädlichen Wirkungen von EMF geschützt.

Expositionszonenkonzept

Zur vereinfachten Anwendung in der betrieblichen Praxis können aus den Anforderungen der EMFV Bereiche zum Schutz der Beschäftigten abgeleitet werden. Diese Bereiche werden als Expositionszonen bezeichnet. Expositionszonen stellen eine Handlungshilfe zur Umsetzung des Schutzkonzeptes der EMFV dar. Mittels Expositionszonen wird der Bezug zwischen der Höhe der EMF-Exposition und der möglichen Wirkung auf die Beschäftigten, den einzuhaltenden ALS und den erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten hergestellt.

Aufgrund der Frequenzabhängigkeit der ALS sind manche Expositionszonen nur in bestimmten Frequenzbereichen vorhanden. Die in den einzelnen Expositionszonen durchzuführenden Maßnahmen bauen aufeinander auf. Das Expositionszonenkonzept gilt nur für direkte Wirkungen von EMF und Wirkungen auf Implantate.

Insgesamt sind 4 Expositionszonen sowie die Gefahrenzone vorgesehen. Hierbei hat Expositionszone 0 die geringste Exposition. Die Grundlage für die Ableitung der Expositionszonen bilden die ALS der EMFV. Die Bewertung der Sicherheit von besonders schutzbedürftigen Beschäftigten, insbesondere der möglichen Gefährdungen für Implantatträger, erfolgt nach Teil 2 Anhang 1 Abschn. A1.7 TREMF NF.

Das Expositionszonenkonzept kann auch auf Dritte, wie Beschäftigte von Fremdfirmen oder die Allgemeinbevölkerung (z. B. Besucher), angewendet werden. Hierbei sind z. B. die Regelungen der 26. BImSchV oder zur Geräte- und Anlagensicherheit auf Anwendbarkeit zu prüfen und ggf. anzuwenden.

Abb. 3: Schutzkonzept der EMFV mit TREMF (Expositionszonen, Schwellenwerte, Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen)[2]

Expositionszone 0

Die zu bewertende Exposition liegt in Abhängigkeit von der Frequenz unterhalb der Schwellenwerte zur Gewährleistung der Sicherheit von Beschäftigten mit Implantaten im Sinne des Forschungsberichts FB 451 und der der ALS für thermische Wirkungen. Bei Einhaltung dieser Schwellen liegt eine vergleichsweise geringe Exposition vor. In der Expositionszone 0 sind weder für Beschäftigte noch für besonders schutzbedürftige Beschäftigte mit Implantaten gemäß Forschungsbericht FB 451 technische Schutzmaßnahmen erforderlich.

Expositionszone 1

Werden die Schwellenwerte sowie die uALS (untere Auslöseschwelle) für statische Magnetfelder überschritten, aber die ALS eingehalten, wird der Bereich in Abhängigkeit von der Frequenz der Expositionszone 1 zugeordnet. Möglicherweise beeinflusst die zu erwartende Exposition Implantate im Sinne des Forschungsberichts FB 451 unzulässig, weswegen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Im Fokus der Schutzmaßnahmen stehen besonders schutzbedürftige Beschäftigte, insbesondere Träger von aktiven Implantaten im Sinne des Forschungsberichts FB 451. Eine individuelle Bewertung der Störbeeinflussung aktiver Implantate kann erforderlich sein.

Expositionszone 2 (nur für sensorische Wirkungen)

Bereiche werden in Abhängigkeit von der Frequenz als Expositionszone 2 klassifiziert, wenn die untere ALS überschritten, aber die obere ALS bzw. die ALS für thermische Wirkungen eingehalten wird. Im Vordergrund stehen Schutzmaßnahmen, um...

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