Das Schutzziel der EMFV wird über Technische Regeln konkretisiert. Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung EMF (TREMF) wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) im Februar 2023 veröffentlicht. Der Teil "Allgemeines" erläutert den Anwendungsbereich der EMFV und enthält die wesentlichen Begriffe, die bei der Umsetzung der EMFV relevant sind, sowie Angaben zu tatsächlichen und möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durch EMF.

Die TREMF NF gilt für statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz. Sie gilt für Kurzzeitwirkungen und nicht für vermutete Langzeitwirkungen.

Die TREMF HF gilt für EMF im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz. Auch diese gilt für Kurzzeitwirkungen und nicht für vermutete Langzeitwirkungen.

Die TREMF "Magnetresonanzverfahren" beschreibt die Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei der Anwendung von Magnetresonanzverfahren.

Abb. 1: Rechtliche Grundlagen zum Arbeitsschutz elektromagnetische Felder[1]

[1] Quelle: Netze BW GmbH, Technisches Anlagenmanagement Strom/Gas.

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