Zusammenfassung

 
Überblick

Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz besteht einerseits aus der Anwendung der aus externen und internen Schutzzielen abgeleiteten Präventionsmaßnahmen, andererseits aus Prozessen, die die Anwendung unterstützen (sie konzipieren, organisieren, fördern, lenken und fortlaufend verbessern). Im Einführungsschritt 6 geht es um den unterstützenden Prozess "Arbeits- und Gesundheitsschutz". D. h., es ist zu prüfen, ob die erforderliche Arbeitsschutzorganisation (v. a. die arbeitsschutzspezifischen Prozesse) vorhanden, aktuell und wirksam ist, ob Ergänzungen, Streichungen oder Überarbeitungen notwendig sind und ob die Art und Weise der Darlegung (Beschreibung und Bereitstellung) rechtskonform, sinnvoll und benutzergerecht ist. Ziel ist eine wirksame Arbeitsschutzorganisation mit einer praktikablen und wirksamen Regelung der arbeitsschutzspezifischen Prozesse.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nachweisbarkeit ist auch im Arbeits- und Gesundheitsschutz ein sehr wichtiges Prinzip. So fordert § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): "Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. ..." Weiterhin wird gefordert, dass der Arbeitgeber für die Umsetzung des Arbeitsschutzes "eine geeignete Organisation" (eine Arbeitsschutzorganisation) aufbaut, die "erforderlichen Mittel" bereitstellt (heute spricht man von Ressourcen) und Sicherheit und Gesundheit (hier zählt heute zunehmend auch die Gesundheitsförderung) in die betrieblichen Führungsstrukturen einbindet (§ 3 Abs. 2 ArbSchG), z. B. durch die Auswahl und Beauftragung geeigneter Führungskräfte (§ 7 ArbSchG), die Übertragung von Unternehmerpflichten (§ 13 ArbSchG) etc. Dies alles muss nachweisbar sein.

1 Weiterentwicklung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

1.1 Relevanz einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation

Eine praktikable und wirksame Arbeitsschutzorganisation ist neben der klaren Ausrichtung (insbesondere durch ein Leitbild und Ziele) eine wichtige Voraussetzung für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz und damit die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Ein Arbeitsschutzmanagement kümmert sich nicht nur um eine rechtskonforme Arbeitsschutzorganisation, sondern verstärkt um die Praktikabilität der Regelungen und Festlegungen, die Einbindung in die bestehende Unternehmensorganisation, die Schnittstellen mit anderen Unternehmensbereichen, die Wechselwirkungen mit diesen sowie die Wirksamkeit der Organisation. Hier gibt es in vielen Unternehmen Verbesserungspotenziale (s. AMS-Einführungsschritt 1: Bestandsaufnahme).

 
Wichtig

Eine gute Arbeitsschutzorganisation lohnt sich!

Bedenken Sie: Eine gut funktionierende Arbeitsschutzorganisation reduziert nicht nur das Gefährdungspotenzial und damit die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, sie trägt auch zu einer höheren Rechtssicherheit sowie effektiven und effizienten Betriebsabläufen bei.

1.2 Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Durch die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes erfüllt ein Unternehmer (Arbeitgeber) eine wichtige gesetzliche Forderung und schafft Transparenz sowie die Voraussetzung für die Unterstützung aller Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

 
Wichtig

Arbeitsschutzorganisation

Die Arbeitsschutzorganisation besteht aus den Strukturen und Maßnahmen sowie den Prozessen, mit denen ein Arbeitgeber sicherstellt, dass seine zahlreichen Verpflichtungen für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, insbesondere aus den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, erfüllt werden. Sie soll "geeignet" sein und sich an der Unternehmensgröße und -struktur sowie den Arbeitsverfahren, den technischen Arbeitsmitteln sowie den Belastungen und Gefährdungen der Beschäftigten orientieren.

Die Arbeitsschutzorganisation stellt das formale Regelwerk des arbeitsteiligen Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems eines Unternehmens dar. Zunehmend werden heute auch die Regelungen der betrieblichen Gesundheitsförderung hier subsummiert. Das formale Regelwerk umfasst:

  • aufbauorganisatorische Festlegungen:

    Sie gliedern die Arbeitsschutzaufgaben eines Unternehmens in Aufgabenbereiche, bestimmen die erforderlichen Funktionen, ggf. auch Stellen oder Abteilungen, definieren deren Zuständigkeiten (Aufgaben und Befugnisse) und zeigen die Hierarchien auf.

  • ablauforganisatorische Regelungen:

    Sie gestalten (regeln) die Arbeitsvorgänge, die zur Erfüllung der Arbeitsschutzaufgaben erforderlich sind. Dabei legen sie die Inhalte fest, strukturieren deren Verrichtung (Zuständigkeiten, Kommunikationserfordernisse und Gestaltung der Schnittstellen) und legen die Verrichtungsfolgen zeitlich und räumlich fest. Ziel ist ein geordneter, transparenter sowie effektiver und effizienter Ablauf der arbeitsschutzrelevanten Prozesse.

Die betriebliche Arbeitsschutzorganisation ist Teil der Unternehmensorganisation, muss mit dieser im Einklang stehen und in diese integriert werden.

1.3 Verbesserung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation

Bei der Einführung eines ...

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