Bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagements kann davon ausgegangen werden, dass ein Unternehmen bereits eine Arbeitsschutzorganisation besitzt. Bei der Bestandsaufnahme (s. Einführungsschritt 1) wurde die bestehende Arbeitsschutzorganisation – die Ausgestaltung und die Anwendung – betrachtet und Handlungsbedarfe ermittelt. Sie sind zusammen mit den Anforderungen (Empfehlungen) des ausgewählten AMS-Konzeptes die Grundlage für die Weiterentwicklung der Arbeitsschutzorganisation.

Erfahrungsgemäß sind die Handlungsbedarfe bei den aufbauorganisatorischen Festlegungen gering und die Änderungen vergleichsweise einfach umzusetzen. Orientiert sich das aufzubauende AMS an der DIN ISO 45.001, so müssen insbesondere erstellt werden:

  • Rechtskataster: Eine mögliche Struktur zeigt Tab. 1.

     
    Relevante öffentlich-rechtliche Verpflichtungen Stand (Datum) Aktualisierungsprüfung
    Wer? geprüft nächste Prüfung
    Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 31.8.2015 FaSi 10.1.2019 Jan. 2020
    ...        
             
             

    Tab. 1: Rechtskataster

  • Bestimmung der

    • interessierten Parteien (z. B. Lieferanten, Anwohner, Arbeitsschutzbehörden), zusätzlich zu den Beschäftigten, die für das AMS relevant sind oder werden können,
    • relevanten Erfordernisse und Erwartungen (d. h. Anforderungen) der Beschäftigten und der anderen interessierten Parteien sowie
    • damit verbundenen Regularien i. S. von rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen.

    Die Ergebnisse können beispielsweise in Form einer Übersicht (s. Tab. 2) dokumentiert werden.

     
    Interessierte Parteien Relevanten Erfordernisse und Erwartungen Maßnahmen Dokumentierte Informationen
    intern extern rechtliche Verpflichtungen Anforderungen    
               
               
               

    Tab. 2: Übersicht interessierte Parteien, Anforderungen und zu ergreifende Maßnahmen

  • Eine Festlegung des Anwendungsbereichs des AMS in einer dokumentierten Information.

Erfahrungsgemäß sind die Handlungsbedarfe bei den ablauforganisatorischen Regelungen hoch. Die gängigen Arbeitsschutzprozesse werden zwar praktiziert, aber die zugrunde liegenden Prozesse sind nur bedingt geregelt und dokumentiert. Bei der Einführung eines AMS sind darüber hinaus AMS-spezifische Prozesse, wie beispielsweise interne Audits oder die Managementbewertung, zu gestalten, aufrechtzuerhalten und fortlaufend zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund ist die Regelung der arbeitsschutzspezifischen Prozesse ein Schwerpunkt bei der Einführung eines AMS.

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