Überblick

Auch wenn in der Praxis teilweise der Anschein erweckt wird, der Arbeits- und Gesundheitsschutz (Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) seien etwas "Separates" oder Zusätzliches, muss immer wieder deutlich gemacht werden, Sicherheit und Gesundheit gehören zur Arbeit. Diese Logik konsequent anzuwenden ist eine der wesentlichen Innovationen des Arbeitsschutzmanagements. Belange (Anforderungen) der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit werden gleichberechtigt integriert in die Unternehmenspolitik, die Ziele des Unternehmens, die Zielvereinbarungen, die Klärung der Zuständigkeiten, die Aufgaben- bzw. Stellenbeschreibungen, die Entscheidungsprozesse, die Planung, die Umsetzung (das tägliche Handeln), die Überprüfung der Wirksamkeit und die fortlaufende Verbesserung. D. h., der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss bei allen strategischen und operativen Entscheidungen mit gedacht, mit geplant und mit angewendet werden. Bei der Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS) sollte deshalb besonderer Wert auf die Integration von Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichen Prozesse gelegt werden. Neben den strukturellen Voraussetzungen (Schaffung eines Gerüstes für den betrieblichen Arbeitsschutz), die Aufgaben der Einführungsschritte 2 bis 4 sind, werden im 5. und 6. Schritt einer AMS-Einführung prozess- oder ablauftechnische Festlegungen vereinbart.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert zumindest in Ansätzen eine nachweisliche Integration von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in die betrieblichen Prozesse. So verlangt § 3 Abs. 2 ArbSchG, "dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können". Der Verweis auf gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse (§ 4 ArbSchG) ist ein weiterer Beleg dafür, dass für eine rechtssichere Arbeitsschutzorganisation Arbeitsschutzforderungen in die Festlegungen der betrieblichen Prozesse zu integrieren und auch entsprechend anzuwenden sind.

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