Überblick

Die Bestandsaufnahme (1. Schritt einer systematischen AMS-Einführung) und die Konzeption des AMS (2. Schritt) haben eine Bezugsbasis für den Aufbau des unternehmensspezifischen AMS geschaffen. Im nächsten Schritt steht die Frage "Was wollen wir erreichen?" im Mittelpunkt. Wie bei anderen Managementsystemen ist hierfür erstens eine richtunggebende Arbeitsschutzpolitik zu formulieren, bekannt zu machen und anzuwenden. Dieser Schritt ist bei einem Managementsystem für den Arbeits- und Gesundheitsschutz besonders wichtig, weil bei vielen Unternehmern und Führungskräften der Arbeitsschutz häufig keinen hohen Stellenwert besitzt, die Sinnhaftigkeit vieler Vorgaben infrage gestellt und der Nutzen verkannt wird. Der Prozess der Erarbeitung der eigenen Arbeitsschutzpolitik sollte deshalb bewusstseinsfördernd gestaltet werden. Dies gilt auch für den zweiten Teilschritt, bei dem es um die Erarbeitung und Vereinbarung konkreter Ziele für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geht. Nicht von ungefähr betonen Managementexperten: Der Weg ist das Ziel! D. h., das Management soll durch die Einbeziehung in den Erstellungs- und Aushandlungsprozess der Arbeitsschutzpolitik und der Arbeitsschutzziele die eigene Sichtweise reflektieren sowie (möglichst) neue Erkenntnisse und Einsichten gewinnen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Gesetzgeber und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verlangen derzeit explizit keine Arbeitsschutzpolitik und keine Arbeitsschutzziele. Sie fordern aber insbesondere im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine wirksame Organisation der Umsetzung der Gesetze, Vorschriften etc., eine erkennbare Wahrnehmung der Führungsverantwortung im Arbeitsschutz sowie eine Nachweisbarkeit der Umsetzung. Diese Punkte stehen durchaus im Zusammenhang mit einer Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzzielen. In diesem Sinn sind klare Aussagen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie konkrete Ziele im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit förderlich – auch für die Rechtssicherheit. Eine Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele sind Kernelemente eines AMS, das in zunehmendem Maß von Kunden, Kooperationspartnern oder Versicherungen gefordert wird. Zu beachten ist auch der normative Charakter der 2018 veröffentlichten internationalen Norm DIN ISO 45:001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung".

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