Zusammenfassung

 
Überblick

Die Bestandsaufnahme (1. Schritt einer systematischen AMS-Einführung) und die Konzeption des AMS (2. Schritt) haben eine Bezugsbasis für den Aufbau des unternehmensspezifischen AMS geschaffen. Im nächsten Schritt steht die Frage "Was wollen wir erreichen?" im Mittelpunkt. Wie bei anderen Managementsystemen ist hierfür erstens eine richtunggebende Arbeitsschutzpolitik zu formulieren, bekannt zu machen und anzuwenden. Dieser Schritt ist bei einem Managementsystem für den Arbeits- und Gesundheitsschutz besonders wichtig, weil bei vielen Unternehmern und Führungskräften der Arbeitsschutz häufig keinen hohen Stellenwert besitzt, die Sinnhaftigkeit vieler Vorgaben infrage gestellt und der Nutzen verkannt wird. Der Prozess der Erarbeitung der eigenen Arbeitsschutzpolitik sollte deshalb bewusstseinsfördernd gestaltet werden. Dies gilt auch für den zweiten Teilschritt, bei dem es um die Erarbeitung und Vereinbarung konkreter Ziele für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geht. Nicht von ungefähr betonen Managementexperten: Der Weg ist das Ziel! D. h., das Management soll durch die Einbeziehung in den Erstellungs- und Aushandlungsprozess der Arbeitsschutzpolitik und der Arbeitsschutzziele die eigene Sichtweise reflektieren sowie (möglichst) neue Erkenntnisse und Einsichten gewinnen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Gesetzgeber und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verlangen derzeit explizit keine Arbeitsschutzpolitik und keine Arbeitsschutzziele. Sie fordern aber insbesondere im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine wirksame Organisation der Umsetzung der Gesetze, Vorschriften etc., eine erkennbare Wahrnehmung der Führungsverantwortung im Arbeitsschutz sowie eine Nachweisbarkeit der Umsetzung. Diese Punkte stehen durchaus im Zusammenhang mit einer Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzzielen. In diesem Sinn sind klare Aussagen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie konkrete Ziele im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit förderlich – auch für die Rechtssicherheit. Eine Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele sind Kernelemente eines AMS, das in zunehmendem Maß von Kunden, Kooperationspartnern oder Versicherungen gefordert wird. Zu beachten ist auch der normative Charakter der 2018 veröffentlichten internationalen Norm DIN ISO 45:001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung".

1 Arbeitsschutzpolitik erarbeiten und bekannt machen

 
Wichtig

Funktion einer Politik im Rahmen eines Managementsystems

Managementsysteme zielen darauf ab, dem strategischen und operativen Entscheiden und Handeln in einem Unternehmen eine gewollte (als zielführend erachtete, abgestimmte und als verbindlich erklärte) Orientierung zu geben. Hierfür wird eine Unternehmenspolitik, untersetzt durch Politiken für bestimmte Aufgabenbereiche (wie Qualität, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gesundheit etc.) entwickelt und bekannt gemacht. Dies macht deutlich, dass eine klar formulierte Politik ein unverzichtbares Element jedes gut funktionierenden Managementsystems ist. Je verständlicher ein Unternehmen seine Absichten, Grundsätze, Überzeugungen und Leitlinien formuliert und offenlegt, umso leichter fällt es den Beschäftigten (hierzu zählen auch die Führungskräfte), das gemeinsame Ziel zu erkennen und in der täglichen Arbeit entsprechend zu handeln. Und je mehr ein Unternehmen die Umsetzung dieser Politik einfordert, verfolgt und bewertet, desto erfolgreicher ist das Managementsystem. Voraussetzung dafür ist, dass alle Beschäftigten die Politik kennen und akzeptieren.

1.1 Arbeitsschutzpolitik

Die Arbeitsschutzpolitik ist eine verbindliche Erklärung der obersten Leitung eines Unternehmens zu ihrer Vision sowie ihren Absichten, Grundsätzen, Überzeugungen, Leitlinien und Verpflichtungen in Bezug auf die betriebliche Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten. Sie gibt Antworten auf die Fragen: "Wie stellen wir uns einen guten Arbeits- und Gesundheitsschutz vor (unser Leitbild)? Was wollen wir mittel- und langfristig erreichen und was sind dabei unsere Handlungsgrundsätze?" Die Arbeitsschutzpolitik wird unter Einbeziehung (Konsultation) der Beschäftigten bzw. deren Vertreter erstellt und ist Teil der Unternehmenspolitik. Innerbetrieblich sollen die Festlegungen allen arbeitsschutzrelevanten Entscheidungen, Regelungen und Handlungen eine klare Orientierung geben. Externen zeigt sie v. a. die Relevanz, die das Unternehmen dem Arbeitsschutz (i. d. R. einschließlich der Gesundheitsförderung) beimisst. Die DIN ISO 45.001 definiert Arbeitsschutzpolitik als "Politik zur Prävention arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen von Beschäftigten und zur Bereitstellung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze".

1.2 Inhalte einer Arbeitsschutzpolitik

Mit der Arbeitsschutzpolitik gibt die oberste Leitung (der Unternehmer bzw. die Geschäftsführung) den betrieblichen Aktivitäten im Arbeits- und Gesundheitsschutz (der Vermeidung arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen sowie der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze) eine Ausric...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge