Mit der Arbeitsschutzpolitik gibt die oberste Leitung (der Unternehmer bzw. die Geschäftsführung) den betrieblichen Aktivitäten im Arbeits- und Gesundheitsschutz (der Vermeidung arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen sowie der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze) eine Ausrichtung und verdeutlicht, welchen Stellenwert sie der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter auf dem Gelände des Unternehmens beimisst.

 
Wichtig

Potenziale einer Arbeitsschutzpolitik nicht verkennen!

Die Wirkung einer akzeptierten und gelebten Arbeitsschutzpolitik darf nicht unterschätzt werden. Beispiele guter Praxis, insbesondere aus dem Qualitätsbereich (z. B. die Preisträger der nationalen und internationalen Qualitätspreise), aber auch aus dem Arbeitsschutz, belegen dies eindeutig.

Deshalb:

  • Gehen Sie beim Formulieren der Arbeitsschutzpolitik sorgfältig vor!
  • Kopieren Sie nicht die Arbeitsschutzpolitik anderer Unternehmen, sondern erarbeiten Sie eine eigene, unternehmensspezifische Arbeitsschutzpolitik!
  • Beachten Sie: Jede Arbeitsschutzpolitik hat eine Wirkung – auch eine nichtssagende, eine schlecht formulierte, ja sogar eine fehlende!
  • Formulieren Sie die Inhalte der unternehmensspezifischen Arbeitsschutzpolitik unter Einbeziehung von Vertretern der obersten Leitung und des Managements!
  • Zeigen Sie der obersten Leitung und dem Management die Bedeutung einer richtungweisenden Arbeitsschutzpolitik anhand der möglichen Wirkungen auf. Betonen Sie dabei, dass es sowohl auf die Formulierung, als auch auf das erkennbare Praktizieren (Leben der Arbeitsschutzpolitik) ankommt.
  • Thematisieren Sie bei der Formulierung der Arbeitsschutzpolitik die Bedeutung gesunder und motivierter Beschäftigter für den Erfolg des Unternehmens sowie der möglichen Beiträge für gesunde und motivierte Beschäftigte (Prävention, Bereitstellung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze, motivierende Aufgabengestaltung etc.).
  • Verankern Sie die Rechte und Pflichten der Beschäftigten in der Arbeitsschutzpolitik!

Eine Arbeitsschutzpolitik muss zum Unternehmen passen und Mindestinhalte gemäß dem gewählten AMS-Konzept enthalten. Sinnvoll ist eine Strukturierung der Arbeitsschutzpolitik in 3 Elemente:

  1. eine Vision

    Satz, der die langfristige Zielsetzung (Wo will das Unternehmen in den nächsten 5–10 Jahren im Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen?) auf den Punkt bringt.

    Beispiel: Alle Beschäftigten gehen jeden Tag wieder gesund nach Hause! Dies gilt auch für die Beschäftigten unserer Partner (Fremdfirmen, Lieferanten und Gäste) sowie entsprechend auch für die Anwohner.

  2. Grundsätze und Leitlinien für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

    1. Die Grundsätze drücken v. a. aus:

      • das Verständnis von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (z. B. ein umfassendes Präventionsverständnis sowie die Anwendung des Prinzips der kontinuierlichen Verbesserung auch im Arbeitsschutz),
      • die Überzeugungen (z. B. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nützen den Beschäftigten und dem Unternehmen) sowie
      • Selbstverständlichkeiten (z. B. die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen).
    2. Die Leitlinien betreffen

      • das Handeln (z. B. Sicherheit und Gesundheit haben immer Vorrang) und
      • das Treffen von Entscheidungen (z. B. Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte sind bei der Beschaffung und bei Investitionen gleichrangig zu beachten).
  3. Verpflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Hier werden insbesondere die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen

    • als Selbstverpflichtungen der Unternehmensleitung sowie
    • als Selbstverpflichtungen der Beschäftigten formuliert.
 
Praxis-Tipp

Empfehlungen zur Gestaltung einer Arbeitsschutzpolitik

  1. Empfehlungen zur formalen Gestaltung:

    • Gestalten Sie die Arbeitsschutzpolitik als erkennbaren Teil der Unternehmenspolitik (sofern vorhanden).
    • Achten Sie beim Formulieren der Arbeitsschutzpolitik darauf, dass die Inhalte abgestimmt und widerspruchsfrei zur Unternehmenspolitik bzw. zu den Politiken der anderen (vorhandenen) Managementsysteme sind.
    • Formulieren Sie die Arbeitsschutzpolitik so, dass erkennbar wird:

      • Die Arbeitsschutzpolitik ist eine Selbstverpflichtung des Unternehmens.
      • Sie soll dem Entscheiden und Handeln eine Orientierung geben.
      • Sie soll alle Beschäftigten verpflichten.
    • Stimmen Sie die Arbeitsschutzpolitik mit dem Betriebsrat (sofern vorhanden) ab.
    • Datieren Sie die Arbeitsschutzpolitik und lassen Sie sie durch die oberste Leitung in Kraft setzen.
    • Dokumentieren Sie die Arbeitsschutzpolitik.
    • Sehen Sie vor, dass die Arbeitsschutzpolitik allen Beschäftigten vermittelt (z. B. im Rahmen einer Unterweisung besprochen) wird und für sie leicht zugänglich ist.
    • Sehen Sie vor, dass die Arbeitsschutzpolitik regelmäßig hinsichtlich ihrer Eignung überprüft und fortgeschrieben wird.
    • Sehen Sie vor, dass die Arbeitsschutzpolitik den relevanten externen Kreisen – soweit angemessen – bekannt gemacht wird.
  2. Empfehlungen zur allgemeinen inhaltlichen Gestaltung:

    Die Arbeitsschutzpolitik sollte

    • auf den Prinzipien der Prävention und der kontinuierlichen Verbesserun...

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