Überblick

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind Kleidungsstücke, Erzeugnisse oder Arbeitsmittel, die den Beschäftigten bei der Arbeit vor Gefährdungen schützen sollen. Daher kommt der Beschaffenheit und Zuverlässigkeit eine hohe Bedeutung zu. 2016 wurden durch die europäische PSA-Verordnung (Verordnung Nr. 2016/425) die Anforderungen an die Beschaffenheit aktualisiert, die sich allerdings in erster Linie an den Hersteller bzw. Inverkehrbringer richten.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich nach PSA-Benutzungsverordnung, beim Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung darauf zu achten, dass diese den Beschaffenheitsanforderungen genügt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die europäische PSA-Verordnung 2016/425 enthält Anforderungen an die Herstellung von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die auf dem Markt bereitgestellt werden sollen.

Nach § 15 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz müssen die Beschäftigten die ihnen zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden.

Die PSA-Benutzungsverordnung regelt die Bereitstellung und Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung und die dazu notwendigen Unterweisungen.

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