Maschinell angetriebene Fahrzeuge müssen mit Einrichtungen für deutlich wahrnehmbare Schallzeichen ausgerüstet sein.

Zu § 13:

Einrichtungen für Schallzeichen sind z.B.

  • Hupen,
  • Hörner.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge