Die Qualität der Beleuchtung wirkt sich auf das visuelle Leistungsvermögen des Menschen aus. Vor allem ein ausreichender Tageslichteinfall steigert das Wohlbefinden Ihrer Beschäftigten und somit deren Motivation und Produktivität. Die Qualität der Beleuchtung wird durch eine ganze Reihe von Gütemerkmalen bestimmt, die im Folgenden beschrieben werden.

Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten"
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (bisher BGI 650)
  • DGUV Information 215-442 "Beleuchtung im Büro. Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen" (bisher BGI 856)
  • DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro" (bisher BGI 827)
  • DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht", Teil 7 "Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen", Ausgabedatum: 2004-08
  • DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht", Teil 8 "Arbeitsplatzleuchten - Anforderungen, Empfehlung und Prüfung", Ausgabedatum: 2007-07
  • DIN EN 12464 "Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten", Teil 1 "Arbeitsstätten in Innenräumen", Ausgabedatum: 2011-08
  • Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (VFA) (Hrsg.): KAN-Positionspapierzum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung, Sankt Augustin, 2015
Gefährdungen

Für Ihre Beschäftigten bestehen die folgenden Gefährdungen:

  • Überbeanspruchung und herabgesetzte Aktivität,
  • Tageslichtmangel,
  • Blendungen und Reflexionen.

Diese können sich durch körperliche Symptome (z. B. vorzeitige Ermüdung, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, tränende und brennende Augen, Flimmern vor den Augen, Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen) äußern, aber auch durch eine höhere Fehlerquote und sinkende Produktivität.

Maßnahmen

Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie angemessene Lichtverhältnisse schaffen. Berücksichtigen Sie das Sehvermögens Ihrer Beschäftigten. Beachten Sie dabei auch die folgenden lichttechnischen Gütemerkmale.

Beleuchtungsniveau

  • Sorgen Sie an den Arbeitsplätzen für ein ausreichendes Beleuchtungsniveau von mindestens 500 Lux.
  • Halten Sie im übrigen Raumbereich eine Mindestbeleuchtungsstärke von 300 Lux ein.

Leuchtdichteverteilung

Leuchtdichte

Die Leuchtdichte ist die lichttechnische Kenngröße für die Helligkeit. Der Helligkeitseindruck eines Raumes oder einer Fläche wird von der Beleuchtungsstärke und der Farbgebung in Verbindung mit dem Reflexionsgrad beeinflusst.
  • Stellen Sie ein ausgewogenes Leuchtdichteverhältnis im Gesichtsfeld Ihrer Beschäftigten her (vgl. Abbildung 21).

Abb. 21 Reflexionsgrade

Abb. 22 Beispiele für Reflexblendung. Auf hellen Flächen kann sich Sonnenlicht oder künstliches Licht im Bildschirm spiegeln.

Begrenzung der Direktblendung

  • Begrenzen Sie störende Direktblendung durch Leuchten, Fenster oder beleuchtete Flächen im Raum.

Die Bewertung der psychologischen Blendung durch Leuchten erfolgt durch das Unified Glare Rating-Verfahren (UGR-Verfahren) nach DIN EN 12464-1. In Räumen mit Bildschirmplätzen darf der UGR-Wert nicht größer als 19 sein, unabhängig vom Beleuchtungsniveau.

Begrenzung der Reflexblendung

Reflexblendung

Reflexblendungen können z. B. durch Fenster, Leuchten oder andere Flächen mit hoher Leuchtdichte hervorgerufen werden. Sie treten dann auf, wenn hohe Leuchtdichten auf glänzende Flächen treffen (vgl. Abbildung 23).
  • Reflexblendungen können die Qualität der Bildschirmanzeige durch Kontrastminderung verschlechtern. Setzen Sie daher keine Bildschirme mit glänzenden Anzeigen ein (vgl. Abbildung 23).
  • Wählen Sie bei Arbeitsflächen die Glanzgrade matt bis seidenmatt (60 °-Glanzwert ≤ 20), um Reflexblendung auf anderen Arbeitsmitteln zu vermeiden.

Bringen Sie verstellbare Licht- bzw. Sonnenschutzvorrichtungen an den Fenstern an, um die Direkt- und Reflexblendung zu begrenzen sowie eine zu hohe Beleuchtungsstärke zu vermeiden.

Lichtrichtung und Schattigkeit

  • Sie sollten am Arbeitsplatz breitstrahlende Leuchten mit einem direkten und indirekten Anteil verwenden, um eine ausgewogene Schattigkeit zu erzielen.
  • Bringen Sie nach unten offene Leuchten nicht direkt über dem Arbeitsplatz und insbesondere nicht über den Beschäftigten an.

Abb. 23 Bildschirm mit glänzender Anzeige

Lichtfarbe und Farbwiedergabe

Durch eine dynamische Beleuchtung mit wechselnden oder verstellbaren Lichtfarben können Sie bei geringem Tageslichteinfall oder Schichtbetrieb zum Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen. Beachten Sie zur biologischen Wirksamkeit von Beleuchtung das KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung.

  • Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Beleuchtung die erforderliche Beleuchtungsstärke und die gewünschte Rau...

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