Jeder Baum ist einzigartig. Sein Wachstum ist u. a. abhängig vom lokalen Klima (Mikroklima) und den jeweiligen Standortfaktoren. Er kann auch durch vielfältige Faktoren geschädigt werden. Schädigungen können hervorgerufen werden durch Bodenverdichtungen, Bodenversiegelungen, Wurzelbeschädigungen durch Bauarbeiten, Streusalz, Verkehr, Baumschädlinge.

Deshalb ist es erforderlich, vor Fällarbeiten den Baum fachkundig zu beurteilen (Baumansprache). Erst danach kann die anzuwendende Fälltechnik festgelegt werden. Eine Fehleinschätzung des Baumes oder eine falsche Fälltechnik kann lebensgefährliche Folgen haben.

In der Grün- und Landschaftspflege werden i.d.R. einzeln stehende Bäume gefällt.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
  • DGUV Information 214-046 "Sichere Waldarbeiten"
  • DGUV Information 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten"
  • DGUV Information 214-060 "Seilarbeit im Forstbetrieb"
  • SVLFG Broschüre B08 "Baumarbeiten"
Gefährdungen

Bei Baumfällarbeiten treten häufig Gefährdungen auf durch:

  • Baumeigenschaften wie z. B. Hang des Baumes, Kronenausbildung, trockene Äste, Faulstellen, abgestorbene Bäume im Umfeld
  • Falsch gewählte oder nicht korrekt ausgeführte Fälltechnik
  • Sägen während der Baum schon fällt
  • Hängen gebliebene Bäume, die nicht fachgerecht zu Fall gebracht werden oder deren Gefahrenbereich nicht abgesperrt wird
  • Unsicheren Stand, nicht hindernisfreie Rückweiche
  • Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich
  • Behinderungen durch Witterungseinflüsse wie z. B. Nebel oder Wind
  • Vorbei fließenden Verkehr
Maßnahmen

Stellen Sie sicher, dass - abhängig von der Gefährdungsbeurteilung - gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen, folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Es ist eine fachgerechte Baumbeurteilung durchzuführen.
  • Mit Fällarbeiten wird erst begonnen, wenn sichergestellt ist, dass Personen nicht gefährdet werden können.
  • Im Fallbereich dürfen sich nur die mit der Fällung des Baumes Beschäftigten aufhalten.

Der Fallbereich eines Baumes ist in der Regel die Kreisfläche mit dem Radius der zweifachen Baumlänge um den zu fällenden Baum. Wenn keine anderen Bäume umgerissen werden können, kann entsprechend der Gefährdungsbeurteilung der Fallbereich angemessen reduziert werden.

Abb. 91 Baumbeurteilung

  • Es wird für einen sicheren Stand im Bereich des Arbeitsplatzes gesorgt.
  • Mindestens eine sicher begehbare Rückweiche wird fest- bzw. angelegt. Diese soll im Allgemeinen nach schräg rückwärts verlaufen und soweit führen, dass der zuvor festgelegte sichere Standplatz außerhalb der Kronenprojektionsfläche erreicht wird. Störende Äste, Bewuchs und andere Hindernisse werden entfernt, damit die Rückweiche sicher zu begehen ist.
  • Bäume werden unter Anwendung einer fachgerechten Fälltechnik zielgerichtet zu Fall gebracht.
  • Die Beschäftigten treten in die Rückweiche sobald der Baum zu fallen beginnt. Dabei beobachten sie den Kronenraum.
  • Während der Baum fällt, wird nicht mehr gesägt.
  • Hängen gebliebene oder angesägte Bäume müssen unverzüglich und fachgerecht zu Fall gebracht werden. Ist das nicht möglich, so ist der Gefahrenbereich abzusperren. Beschäftigte dürfen sich nicht im Gefahrenbereich hängen gebliebener Bäume aufhalten.
  • Fällarbeiten werden nur bei ausreichenden Sichtverhältnissen durchgeführt. Bei ungünstigen Windverhältnissen dürfen keine Fällarbeiten vorgenommen werden.
  • Im Verkehrsraum sind zum Schutz der Beschäftigten geeignete Baustellenabsicherungsmaßnahmen zu treffen (siehe auch Kapitel 3.3)

Qualifikation

zum Fällen von Bäumen mit Motorsägen

Eine ausreichende Qualifikation liegt z. B. vor, wenn folgende Ausbildung absolviert wurde:

  • Mindestens Module A und B der DGUV Information 214-059
  • Lehrgang AS Baum I
  • Berufsausbildung, bei der das Fällen von Bäumen mit der Motorsäge Bestandteil des Ausbildungsrahmenplanes ist (z. B. Forstwirt).

Persönliche Schutzausrüstungen

Siehe Kapitel 3.8.2 "Arbeiten mit Motorsägen"

Abb. 92 Baumhöhenabschätzung

Abb. 93 Rückweiche

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 94 Fachgerechte Fälltechnik

Abb. 95 Fällen mit Stützbandtechnik

Abb. 96 Fällen mit Haltebandtechnik beim Vorhänger

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