Die Steinlagen werden in automatischen Abläufen zusammengeschoben, umformiert und auf Paletten aufeinandergestapelt. In die Pakete werden oft Stapelleisten, Folien oder Netze von Hand oder maschinell eingelegt. Die einzelnen Pakete werden zur Transportsicherung umreift oder mit Folienzuschnitten und -schrumpfhauben versehen. Besondere Gefährdungen bestehen durch das nachträgliche Ändern oder Einfügen von Prozessschritten in bestehende Anlagen.

Abb. 63 Bereichsabsicherung Umreifungsanlage

Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
  • Betriebsanleitung der Anlagenhersteller
  • DGUV-Information 213-054 "Maschinen - Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen"
Gefährdungen

Achten Sie beim Betrieb der Anlagenteile auf diese Gefährdungen:

  • Mechanische Gefährdungen

    • durch bewegte Maschinenteilen beim manuellen Eingriff, zum Beispiel beim manuellen Einlegen von Leisten, Netzen, Folien
    • beim Lösen von verklemmten Unterlagselementen oder Paletten
  • Gefährdung durch ungesicherte angehobene Maschinenteile im Einrichtbetrieb, bei Störungsbeseitigungen und Reparaturen
  • Absturz bei Wartungs-, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten auf der Maschine
  • Lärm
  • Staub
  • Stolpern und Stürzen beim Zugang zu Anlagenteilen, besonders bei der Störungsbeseitigung
  • Schnittverletzungen

    • an Umreifungsbändern und Stapelleisten,
    • durch Messer beim Schneiden von Netzen, Folien
  • Augen- und Schnittverletzungen durch unkontrolliert schlagende Umreifungsbändern
  • Hebe- und Tragebelastung beim manuellen Einlegen neuer Netz-, Folienrollen
  • Verbrennungs-, Brand- und Explosionsgefahr beim Umgang mit Schrumpfbrennern und Flüssiggasflaschen
  • Angefahren werden vom Gabelstapler, zum Beispiel beim Transport von Paletten, Verpackungs- und Umreifungsmaterial.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

Maßnahmen

Zum sicheren Betrieb Ihrer Abstapel- und Packtieranlagen sind folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Sorgen Sie dafür, dass bewegte Maschinenteile und Einrichtungen ständig durch geeignete Schutzeinrichtungen gesichert sind, zum Beispiel Schutzgitter, Lichtschranken, elektrische Verriegelungen, Schaltleisten.
  • Verwenden Sie unbeschädigte Unterlagselemente und Paletten.
  • Mindern Sie die Lärmbelastung durch zum Beispiel Kapselung von Antrieben, lärmarmen Ventile und Vibration von Maschinenteilen.
  • Verringern Sie die Staubbelastung bei der Brettreinigung durch Entstaubungstechnik.
  • Schaffen Sie sichere Zugänge und Standflächen für alle notwendigen Tätigkeiten.
  • Stellen Sie Hebehilfen für zum Beispiel das Einlegen von Umreifungs- und Verpackungsmaterialien zur Verfügung.
  • Einlegen von Umreifungs- und Verpackungsmaterialien dürfen nur mit Schutzbrille und Schutzhandschuhen erfolgen.
  • Stellen Sie geeignete und sichere Werkzeuge für den Umgang mit Umreifungs- und Verpackungsmaterialien bereit, zum Beispiel Sicherheitsmesser.
  • Sichern Sie den Bereich, in dem Folie geschrumpft wird, gegen Betreten Unbeteiligter ab.
  • Beseitigen Sie brennbare Stoffe aus dem Gefahrenbereich.
  • Verwenden Sie bei der Benutzung von Schrumpfbrennern nur sichere und geprüfte Geräte.
  • Sorgen Sie für sicheren Stand der Gasflaschen.
  • Sorgen Sie bei Brennerbetrieb für ausreichend Lüftung und verhindern Sie Gasansammlungen.
  • Setzen Sie nur ausgebildete Staplerfahrer bzw. Fahrerinnen ein.
  • Sorgen Sie für gute Wahrnehmbarkeit von Gabelstaplern, zum Beispiel Rückfahrwarneinrichtung (optisch/akustisch) und gute Sichtverhältnisse für den Fahrer bzw. Fahrerin.
  • Für den Einrichtbetrieb müssen Sie besondere Regeln schriftlich festlegen und durchsetzen, zum Beispiel unterwiesenes, erfahrenes Personal, Kommunikation.
  • Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:

    • bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen,
    • bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.

Maßnahmen bei Reparatur, Wartung und Störungsbeseitigung

  • Gewährleisten Sie, dass diese Arbeiten nur bei ausgeschalteten und gegen Wiedereinschalten gesicherten Anlagen ausgeführt werden.
  • Bei allen Arbeiten im Bereich von Abstapel- und Packtieranlagen müssen auch die Transporteinrichtungen und benachbarte Anlagenteile abgeschaltet werden.
  • Treffen Sie Maßnahmen gegen Absturz bei Arbeiten auf den Abstapel- und Packetieranlagen, zum Beispiel Einsatz von Hubarbeitsbühnen und Gabelstaplern mit Arbeitskorb.
  • Sorgen Sie bei der Zusammenarbeit Ihrer Beschäftigten für klare Absprachen bei Einricht- und Reparaturarbeiten sowie der Störungsbeseitigung.
  • Reinigen Sie die Arbeitsbereiche mit technischen Mitteln, zum Beispiel Staubsaugern.

Abb. 64 Bereichsabsicherung mit Anmeldung für das Einlegen von Leisten

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