Partikelfilter werden entsprechend ihrem Abscheidevermögen für Partikel in die folgenden Partikelfilterklassen eingeteilt:

  • P1 (geringes Abscheidevermögen)
  • P2 (mittleres Abscheidevermögen)
  • P3 (hohes Abscheidevermögen)

Die Wiedergebrauchbarkeit ist durch die Kennbuchstaben "NR" ("non-reusable") und "R" ("reusable") geregelt:

  • "NR" bedeutet, dass der Wiedergebrauch unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen auf den Mehrfachgebrauch innerhalb einer Arbeitsschicht begrenzt ist.
  • "R" bedeutet, dass der Wiedergebrauch über die Dauer einer Arbeitsschicht hinaus unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen möglich ist.

Partikelfilter sind nach DIN EN 143 durch den Kennbuchstaben P, die Partikelfilterklasse, den Kennbuchstaben bezüglich der Wiedergebrauchbarkeit und die Kennfarbe Weiß gekennzeichnet.

Z. B.: EN 143:2000 P2 R oder EN 143:2000 P1 NR

Abb. 21

Partikelfilter

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