4.6.2.1

Jedes Teil der Schutzkleidung muss gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss

  • auf dem Artikel selbst bzw. auf einem Etikett aufgedruckt sein, das am Artikel befestigt ist,
  • sichtbar und lesbar angebracht sein,
  • widerstandsfähig gegenüber der angegebenen Anzahl an Reinigungsprozessen der Kleidung sein.

4.6.2.2

Die Kennzeichnung muss folgende Informationen beinhalten:

1. Name, Handelsname oder andere Formen zur Identifikation des Herstellers bzw. seines autorisierten Vertreters im Land eines CEN-Mitgliedes,
2. Typbezeichnung, Handelsnamen oder Codes,
3. Größenbezeichnung,
4. Nummer der speziellen EN-Norm,
5. Piktogramm und wo zutreffend, Angabe der Leistungsstufe, die den einzelnen Normen zu entnehmen ist.[1]

[2]

[1] Als Bezeichnung für die Gefahren der Anwendungsart findet das Piktogramm entsprechend den Hinweisen Verwendung, welche in der spezifischen Norm bei den Anforderungen an die Kennzeichnung gegeben werden.

Bei nichtklassifizierten Anforderungen finden sich neben dem Piktogramm keine Nummern. Hinsichtlich klassifizierter Anforderungen wird die Zahl, die den Leistungsgrad angibt, neben dem Piktogramm angeführt. Diese Zahlen befinden sich immer in der von der spezifischen Norm geforderten, festgelegten Reihenfolge. Sie werden neben dem Piktogramm dargestellt, wobei sie auf dessen rechter Seite beginnen und dem Uhrzeigersinn folgen.

Beispiel für Wetterschutzkleidung:

[2] Die spezifische Norm beschreibt die Reihenfolge der klassifizierten Anforderungen. In diesem Beispiel zeigt die

1. Position die Leistungsstufe der Widerstandsfähigkeit gegen Wasserdurchdringung,

2. Position die Leistungsstufe des Materials für den Wasserdampfdurchgangswiderstand.

Hinter dem Piktogramm für Chemikalienschutzkleidung folgt ein “i”, welches darauf hinweist, dass die Anweisungen des Herstellers zu berücksichtigen sind. Für den Fall, dass der Leistungsgrad für alle Kriterien unterhalb des Minimums liegt, wird das Piktogramm durchgestrichen. Mit der Verwendung eines durchgestrichenen Piktogramms kann der Hersteller erklären, dass das Produkt nicht gegen eine spezielle Gefahr bzw. für einen speziellen Verwendungszweck vorgesehen ist.

Siehe auch DIN EN 340 “Schutzkleidung; Allgemeine Anforderungen”.

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