Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

1. Schutzkleidung ist eine persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll. Die verschiedenen Ausführungen der Schutzkleidung können gegen eine oder mehrere Einwirkungen schützen.
2. Schutzkleidung für den begrenzten Mehrfacheinsatz (Einwegkleidung) ist eine Schutzkleidung, deren Einsatz nach der Kontamination mit Gefahrstoffen endet. In der Umgangssprache wird diese Kleidung auch als “Einwegkleidung” bezeichnet; es handelt sich in der Regel um nicht gewebtes Material.
3. Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird. Sie hat keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse.
4. Berufskleidung ist eine berufsspezifische Arbeitskleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung, z. B. Uniform, getragen wird. Sie ist keine Kleidung mit spezifischer Schutzfunktion.
5. Reinraumkleidung ist eine Arbeitskleidung, die die Umgebung gegen Einflüsse, die vom Träger dieser Kleidung ausgehen können, z. B. Hautpartikeln, Textilfasern, schützt; sie ist keine Schutzkleidung. [1]
6. Textile Faserstoffe ist der Sammelbegriff für faser- und fadenförmige Gebilde. Man unterscheidet zwischen Natur-, Chemie-, z. B. Polyester, und Spezialfasern. [2]
7. Textiles Flächengebilde ist ein Oberbegriff für alle textilen Flächenerzeugnisse, gleich welcher Herstellungsweise.
8. Gewebe ist die rechtwinklige Verbindung zweier oder mehrerer Fadensysteme, von denen das eine in der Längsrichtung des Gewebes, der “Kette”, das andere in der Querrichtung als “Schuss” verläuft. Man unterscheidet das Gewebe nach den Grundformen der Bindung, z. B. Leinwand-, Körper- und Atlasbindung, und nach dem Zustand, z. B. Rohgewebe und ausgerüstetes Gewebe. [3]
9. Mischgewebe ist ein Gewebe, das aus mindestens zwei verschiedenen Fasermaterialien besteht, die entweder bereits vor dem Verspinnen gemischt wurden oder bei denen die Garne in Kette und Schuss aus unterschiedlichem Fasermaterial bestehen.
10. Gewirk ist ein aus Fadensystemen durch Maschenbildung hergestelltes Flächengebilde. Durch die gewundene Fadenform (Maschen) erhält das Gewirk eine große Elastizität.
11. Gestrick ist ein Fadensystem, bei dem die Fadenschleifen (Maschen) nacheinander durch einen einzigen Faden erzeugt werden.
12. Vlies (Nonwoven) ist ein textiles Flächengebilde aus Fasern, die nicht gesponnen, sondern lose gefügt und mit oder ohne Bindemittel verfestigt sind.
13. Beschichtung ist das ein- oder beidseitige Aufbringen eines Beschichtungsmittels auf ein textiles Flächengebilde. Die Güte hängt weitgehend von der ausreichenden Haftfestigkeit zwischen Trägermaterial und Deckschicht ab. [4]
14. Ausrüstung ist die chemische und physikalische Bearbeitung von Textilien - sowie das Aufbringen oder Einlagern von Zusatzstoffen auf oder in ein textiles Flächengebilde - zur Verbesserung der Qualitätseigenschaften und der Schutzwirkung. [5]
15. Unter Brennverhalten sind alle physikalischen und chemischen Veränderungen zu verstehen, die stattfinden, wenn Materialien brennen oder dem Feuer ausgesetzt sind. Hierfür sind maßgebend Entzündbarkeit, Flammenausbreitungsgeschwindigkeit, Wärmeentwicklung, Schrumpfen, Schmelzen, Rauchentwicklung und Bildung toxischer Gase. [6]
16. Tragekomfort ist eine Bewertung der Schutzkleidung, die im Wesentlichen vom Wärme- und Feuchtedurchgang sowie der Luftdurchlässigkeit des Kleidungsmaterials bestimmt wird. Hierdurch kommt zum Ausdruck, dass die Schutzkleidung den Wärmehaushalt des Körpers so wenig wie möglich behindert. Darüber hinaus wird der Tragekomfort auch durch geeignete Schnittgestaltung (Bewegungsfreiheit, Passform) beeinflusst.
17. Penetration ist der Durchtritt von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen durch makroskopische Löcher (Fehler, Nähte).
18. Permeation ist der Durchtritt von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen im molekularen Bereich.
19. Degradation ist die Verschlechterung des Materials durch Einwirkung von Chemikalien.
20. Der Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret ist eine Materialeigenschaft textiler Flächengebilde, die bestimmt, wie groß in einem gegebenen Partialdruckfeld der “latente” Verdampfungswärmestrom (zusammengesetzt aus Diffusions- und Konvektionsanteilen) ist, der das Flächengebilde unter der Wirkung eines in Richtung der Flächennormalen bestehenden Partialdruckgradienten im stationären Zustand durchströmt. Der ermittelte Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret ist damit ein Maß für das stationäre Wasserdampftransportvermögen.
21. Der Wärmedurchgangswiderstand Rct ist eine Materialeigenschaft textiler Flächengebilde, die bestimmt, wie groß in einem gegebenen Temperaturfeld der “fühlbare” Wärmefluss (zusammengesetzt aus Konduktions-, Konvektions- und Strahlungsanteilen) ist, der das Flächengebilde unter der Wirkung eines in Richtung der Flächennormalen bestehenden Temperaturgradienten im stationären Zustand dur...

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