Der Einsatz fahrbarer Hubarbeitsbühnen kann die Arbeit erleichtern und dabei den Sicherheits- und Gesundheitsschutz verbessern. Die hauptsächlichen Gefährdungen beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen sind der Umsturz, der Absturz und die Quetschgefährdung. Die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen und die Fähigkeiten der Bedienperson bestimmen den sicheren Einsatz. Setzen Sie zum Führen von Hubarbeitsbühnen geeignete, eingewiesene, unterwiesene und schriftlich beauftragte Personen ein.

Abb. 88

Gelenkteleskopbühne

Abb. 89

Scherenbühne

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen

 

Gefährdungen

Äußere Einflüsse und das Verhalten der jeweiligen Bedienperson haben wesentlichen Einfluss auf den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen. Es bestehen nachfolgend aufgeführte besondere Gefährdungen:

  • Umsturz der Hubarbeitsbühne, z. B. durch Einfahren in Bodenöffnungen oder Überfahren von Absätzen
  • Absturz durch Herausfallen, Herausschleudern, z. B. durch Verlassen des Arbeitskorbs im angehobenen Zustand, Aufsteigen auf das Geländer, Hängenbleiben des Geländers an und unter Konstruktionen, Angefahren-werden durch andere Fahrzeuge
  • Quetschen, z. B. zwischen Bedienpult oder Geländer der Hubarbeitsbühne und Teilen der Umgebung durch Fehlbedienung
Maßnahmen

Ermitteln Sie in der Gefährdungsbeurteilung die auftretenden Gefährdungen und bestimmen Sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Berücksichtigen Sie dabei die Hubarbeitsbühne selbst, die Arbeitsumgebung, die Arbeitsabläufe und die Eignungen der Bedienpersonen.

Geeignete und geprüfte Hubarbeitsbühnen

  • Stellen Sie den Beschäftigten für die zu erbringenden Arbeitsaufgaben geeignete und geprüfte Hubarbeitsbühnen zur Verfügung.
  • Beachten Sie bei der Auswahl der Hubarbeitsbühnen die Tragfähigkeit, die Arbeitshöhe, die Reichweite und den Einsatzort (Innen-/ Außeneinsatz).
  • Kontrollieren Sie, dass ausreichend befestigte, ebene und tragfähige Untergründe vorhanden sind.

Organisation

  • Setzen Sie nur geeignete, unterwiesene, ausgebildete und schriftlich beauftragte Beschäftigte zum Bedienen der Hubarbeitsbühne ein.
  • Organisieren Sie eine gerätebezogene Einweisung und erstellen Sie eine Betriebsanweisung.
  • Unterweisen Sie alle Bedienpersonen mindestens einmal jährlich, anhand der Betriebsanweisung, in Bezug auf den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen.
  • Stellen Sie sicher, dass die vom Hersteller der Hubarbeitsbühne getroffenen Festlegungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung eingehalten werden.
  • Gewährleisten Sie durch regelmäßige oder anlassbezogene Prüfungen den sicherheitstechnischen Zustand Ihrer Hubarbeitsbühnen. Dokumentieren Sie den Ablauf.
  • Sorgen Sie bei gegenseitigen Gefährdungen mit anderen Beschäftigten für eine ausreichende Koordination und treffen Sie geeignete Sicherungsmaßnahmen.
  • Üben Sie mit den Bedienpersonen der Hubarbeitsbühnen regelmäßig den Notablass.

Verhalten beim Betrieb

Führen Sie vor Arbeitsbeginn eine Sicht- und Funktionsprüfung durch. Weisen Sie die Beschäftigten darauf hin, dass die angegebene Tragfähigkeit der Hubarbeitsbühne nicht überschritten werden darf (Achtung bei der Übernahme von Lasten im angehobenen Zustand).

Verwenden Sie die Hubarbeitsbühne nicht als Kran oder Aufzug. Die Hubarbeitsbühne ist ein Arbeitsplatz, um in der Höhe Arbeiten zu verrichten.

  • Beim Verfahren der Hubarbeitsbühne sind von der Bedienperson ständig alle Bewegungen des Auslegers zu beobachten.
  • Veranlassen Sie, dass Hubarbeitsbühnen auf tragfähigem und ebenem Untergrund aufgestellt werden. Verfahren Sie Hubarbeitsbühnen auf ebenem Grund.
  • Sorgen Sie dafür, dass ausreichend Abstände zu Freileitungen, Baugruben, Gräben und Böschungen eingehalten werden.
  • Gewährleisten Sie, dass die Bedienperson die Hubarbeitsbühne beim Verlassen gegen unbefugte Benutzung sichert.
  • Beachten Sie, unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers, dass bei dem Risiko des Herauskatapultierens aus einer Arbeitsbühne die geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) erforderlich wird. Unterweisen Sie die Beschäftigten in die erforderliche und richtige Verwendung.

    Beim Einsatz von Auslegerbühnen dürfen die Verbindungsmittel nicht länger als 1,80 m sein. Dabei hat sich vor allem der Einsatz entsprechend vorkonfektionierter Höhensicherungsgeräte bewährt. Lassen Sie nur die Nutzung von den in der Betriebsanleitung vorgesehenen Anschlagpunkten zu. Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten...

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